19. WP: Empfehlungen | Rechtspolitik

Der deutsche Gesetzgeber sollte sich stärker der Aufgabe widmen, den Rechtsrahmen für Unternehmen praktikabel zu gestalten. Handlungsbedarf besteht u. a. bei der Bekämpfung missbräuchlicher Aktionärsklagen, der Verwirklichung des Binnenmarkts für Unternehmen in Europa oder der Anpassung des Rechts an die Herausforderungen der Digitalisierung.

Unternehmensrecht in Deutschland praktikabel gestalten

  • Anteil weiblicher Aufsichtsräte in DAX30-Unternehmen über 30 %.

Deshalb:

  • Aktienrecht stärker an Unternehmenspraxis ausrichten: Cooling-off angemessen einschränken; Beschlussmängelrecht verbessern.
  • Geschlechterquote wirken lassen.
  • Selbstregulierung stärken (Corporate Governance Kodex).

 

Grenzüberschreitende Aktivitäten von Unternehmen in Europa fördern

  • Sitzverlegungsrichtlinie könnte Einsparungen i. H. v. über 200 Mio.Euro/Jahr bewirken.

Deshalb:

  • Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit durchsetzen; Sitzverlegungsrichtlinie voranbringen.
  • Europäische Rechtsform für KMU schaffen.
  • Duales System von Vorstand und Aufsichtsrat in EU stärken.

 

Rechtsrahmen behutsam an Digitalisierung anpassen

  • 84 % der Unternehmen erwarten starken Einfluss der Digitalisierung auf ihr Geschäftsmodell.
  • Haftungsrecht ist von Digitalisierung stark betroffen.

Deshalb:

  • Kein „Eigentumsrecht“ an Daten erforderlich.
  • Haftungsfragen bei autonom agierenden Systemen klären.
  • Möglichkeiten zur Risikobegrenzung verbessern.

 

Datenschutz praktikabel gestalten

  • 16 verschiedene Landesdatenschutzbehörden in Deutschland.
  • 2018 tritt EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft.

Deshalb:

  • Datenschutz für Wirtschaft in Deutschland vereinheitlichen: Aufsicht bündeln.
  • Sichere Instrumente für internationalen Datentransfer zur Verfügung stellen.

 

Kollektiven Rechtsschutz begrenzen

  • Gefahr amerikanischer Rechtsverhältnisse einer „Klageindustrie“.
  • Volkswirtschaftlicher Schaden in USA: ca. 264,6 Mrd. US$/Jahr.

Deshalb:

  • Keine neuen Verbandsklagearten schaffen.
  • Keine Elemente von US-Sammelklagen in Deutschland/Europa einführen.

 

Rechtssicherheit im Wirtschaftsstrafrecht schaffen

  • Deutschland an zweiter Stelle bei OECD-Konvention gegen Korruption.
  • Sanktionen in dreistelliger Millionenhöhe möglich.

Deshalb:

  • Reichweite des Untreuetatbestands überprüfen.
  • Geldwäschestrafbarkeit in Realwirtschaft an tatsächlichen Risikoszenarien ausrichten.
  • Kein Unternehmensstrafrecht erforderlich.

 

Ausgewogenheit im Verbraucherrecht herstellen

  • In 23 EU-Mitgliedstaaten beträgt Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
  • Mehrheit der Bürger empfindet Verbraucherinteressen als gut geschützt.

Deshalb:

  • Gerechten Ausgleich zwischen Unternehmen und Verbrauchern schaffen.
  • Ausufernde Gewährleistung im Online-Kaufrecht vermeiden.
  • Daten als Zahlungsmittel flexibel nutzbar machen.