Bund und Länder bleiben in der operativen Umsetzung der Pandemieeindämmung zu vage

BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang äußert sich zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz. Angesichts der nahenden vierten Corona-Welle sei das Treffen einen konkreten, einheitlichen und praxistauglichen Maßnahmenfahrplan schuldig geblieben.

„Bund und Länder bleiben in der operativen Umsetzung der Pandemieeindämmung zu vage. Angesichts der nahenden vierten Corona-Welle ist das Treffen einen konkreten, einheitlichen und praxistauglichen Maßnahmenfahrplan schuldig geblieben.

Die deutsche Industrie sieht Bund und Länder in der Pflicht, zügig Klarheit zu schaffen, ab wann die für die Öffentlichkeit beschlossenen Änderungen auch in den Unternehmen gelten. Das noch vorhandene kleine Zeitfenster zum Abstimmen klarer, transparenter und evidenzbasierter Regelungen sollten Bund und Länder ohne Zögern nutzen.

Impfen, impfen, impfen ist die einzige Antwort auf die wieder steigende Virusausbreitung. Echte Impulse zum Zünden des Impfturbos fehlen. Oberste Prämisse der Politik muss es sein, einen weiteren Lockdown mit hohen ökonomischen und sozialen Kosten unbedingt zu verhindern.

Die Befreiung Geimpfter und Genesener von staatlichen Testauflagen und bestimmten Quarantänepflichten ist zu begrüßen. Richtig ist es, zur Bewertung der Krisenlage einen neuen Indikatoren-Dreiklang aus Inzidenz, Hospitalisierung und Impfquote einzuführen. Bund und Länder haben nicht beantwortet, wie diese neuen Indikatoren zu einer Veränderung der Coronaschutzmaßnahmen führen. Das ist zu wenig. Die Unternehmen haben durch Hygienemaßnahmen, Homeoffice-Regelungen und betriebsärztliche Impfangebote einen großen Beitrag im Kampf gegen Corona geleistet.

Die Politik lässt die Unternehmen mit Blick auf die Fortführung der Testangebotspflicht für Ungeimpfte im Dunkeln stehen. Es wird nur eine allgemeine Anpassung der Arbeitsschutzverordnung angekündigt – ohne Details für die Umsetzung. Unklarheiten erschweren der Wirtschaft eine verlässliche Planung für den Herbst.“