Datenschutzrecht darf kein Innovationshemmnis werden

Anlässlich des Europäischen Datenschutztags fordert Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, eine einheitliche und innovationsfreundliche Auslegung und Anwendung des Datenschutzrechts in Deutschland und Europa. Der BDI hat einen Leitfaden erstellt, der Unternehmen und Verbänden hilft, den Datenschutz wirksam umzusetzen.

Über die Hälfte der deutschen Unternehmen erfüllt noch nicht die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Aus diesem Grund und anlässlich des heutigen Europäischen Datenschutztags hat der BDI einen Leitfaden erstellt, der Unternehmen und Verbänden hilft, den Datenschutz wirksam umzusetzen. Bei Datenschutz-Verstößen drohen hohe Bußgelder: bis zu 20 Millionen Euro, bei Unternehmen bis zu vier Prozent des Weltjahresumsatzes.

„Keinesfalls darf Datenschutzrecht zum Innovationshemmnis und Standortnachteil werden. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt Unternehmen vor eine große Herausforderung. Rechenschaftspflichten kosten Ressourcen, Zeit und Geld. Dazu kommt, Verarbeitungsverzeichnisse zu erstellen, Prozesse in der Produktentwicklung anzupassen und zusätzliche Informations- und Löschpflichten zu berücksichtigen. Der BDI fordert eine einheitliche und innovationsfreundliche Auslegung und Anwendung des Datenschutzrechts in Deutschland und Europa.“