Digitalsteuer – nur OECD-weit

Von einer Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft sei nahezu die gesamte deutsche Industrie betroffen, betont Monika Wünnemann, BDI-Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik. Notwendig sei ein Konsens der OECD-Länder, der nicht auf Kosten der Unternehmen ausgetragen wird.

„Neue Besteuerungsregeln für die digitalisierte Wirtschaft haben weitreichende Folgen für die gesamte deutsche Industrie. Betroffen sind nicht nur die bekannten Internetunternehmen, sondern nahezu alle Unternehmen, indem sie zunehmend digitale Geschäftsmodelle einsetzen, etwa in der Industrie 4.0.

Für eine Neuverteilung des Steueraufkommens aus digitalen Geschäftsmodellen ist ein weltweit koordinierter Konsens der OECD-Länder notwendig, aber kein Alleingang der EU oder gar einzelner Mitgliedsstaaten.

Ein Konsens darf nicht auf Kosten der Unternehmen ausgetragen werden. Unternehmensgewinne dürfen nicht noch höher als bisher besteuert werden.

Es sind klare Regeln notwendig, um zu verhindern, dass die Unternehmen in verschiedenen Staaten mehrfach besteuert werden. Außerdem muss es möglich sein, entstehende Konflikte bei der internationalen Besteuerung von Unternehmensgewinnen rechtssicher und zeitnah zu lösen.“