EU-Digitalsteuer: Kollateralschäden für Unternehmen zu befürchten

Statt kurzfristiger Zwischenlösungen auf EU-Ebene hält BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang ein international koordiniertes Vorgehen zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle für notwendig.

„Das Ziel, mit den Richtlinien-Vorschlägen der EU digitale Umsätze steuerlich stärker zu erfassen, ist politisch nachvollziehbar, wirkt sich aber auf die Industrie aus. Unsere Unternehmen verfolgen zunehmend digitale Geschäftsmodelle. Während sie ihre Produkte und Prozesse digitalisieren, sind sie von zusätzlichen Steuerlasten betroffen.

Mit der EU-Digitalsteuer sind Kollateralschäden für unsere Unternehmen zu befürchten, welche die EU unbedingt vermeiden muss. Dies gilt sowohl für langfristige Systemänderungen, etwa die Einführung einer digitalen Betriebsstätte, wie für eine Übergangslösung in Form einer Ausgleichsteuer für bestimmte digitale Leistungen.

Statt kurzfristiger Zwischenlösungen auf EU-Ebene halten wir ein international koordiniertes Vorgehen für notwendig. Dies hat die OECD kürzlich ausdrücklich empfohlen. Es ist sinnvoll, die Digitalisierung durch weltweit harmonisierte steuerliche Rahmenbedingungen zu fördern. Sonst droht ein schärferer Steuerwettbewerb, der den einzelnen Staaten schaden würde, besonders zwischen der EU und den USA. Dies würde das Risiko eines Handelskonfliktes verstärken.“