KI-Entwurf entspricht von europäischen Werten geprägtem Rechtsrahmen

Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, äußert sich zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zum Umgang mit KI. Es sei richtig, dass der Vorschlag den Fokus auf KI-Systeme legt, mit denen besonders hohe Risiken verbunden sein können.

„Mit dem Verordnungsentwurf legt die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für einen von europäischen Werten geprägten Rechtsrahmen für KI vor. Es ist richtig, dass der Vorschlag den Fokus auf KI-Systeme legt, mit denen besonders hohe Risiken verbunden sein können.

Bei den vorgeschlagenen Regelungen besteht an vielen Stellen noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Der Begriff der Hochrisiko-KI-Systeme ist im Kommissionsentwurf zu weit gefasst. Industrielle Einsatzfelder von KI müssen vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen werden. Sonst besteht die große Gefahr, dass durch eine Überregulierung die Entwicklung innovativer Anwendungen der Schlüsseltechnologie KI bereits im Ansatz geschwächt wird. Wenn der Rahmen stimmt, können sich unsere Unternehmen in der Kombination von industrieller Stärke mit den Möglichkeiten der KI im internationalen Wettbewerb mit Staaten wie China, den USA oder Israel einen entscheidenden Vorteil verschaffen.“