Gesetzgeber muss Grundsteuer zügig reformieren

BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang äußert sich anlässlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer. Er fordert eine zügige Reform.

„Die Wirtschaft fordert eine effiziente und verfassungsfeste Grundsteuer. Der Gesetzgeber sollte die längst überfällige Reform nun zügig und aufkommensneutral durchführen. Eine völlige Neubewertung von rund 35 Millionen Grundstücken wäre mit einem enormen zusätzlichen Aufwand verbunden und sehr langwierig. Ein solch hoher Bewertungsaufwand muss vermieden werden.  

Der BDI plädiert daher für das Modell der Südländer. Der Vorteil dieses Modells ist, dass es auf eine Bewertung verzichtet und im Wesentlichen die Grundstücks- und Gebäudegrößen als Berechnungsbasis für die Grundsteuer heranzieht. Dadurch ist das Modell transparenter, einfacher durchzuführen und deutlich schneller umsetzbar. Zudem wird nur damit eine Kontinuität der Bemessungsgrundlage gewährleistet. Anderenfalls wird auch ein neues Gesetz stets an Praktikabilitätsgrenzen stoßen.“