Keine Steuererhöhung durch die Hintertür

BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang äußert sich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer.

„Der Gesetzgeber muss jetzt schnell eine effiziente und verfassungsfeste Neuregelung der Grundsteuer verabschieden. Aus Sicht der Industrie ist eine Regelung nötig, die auf eine vollständige Neubewertung verzichtet. Es ist sinnvoll, Grundstücks- und Gebäudegrößen als Berechnungsgrundlage heranzuziehen. Das ist zügig machbar und beständiger. Eine völlige Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe würde zu einem enorm hohen Bewertungsaufwand für Unternehmen führen. Das ist unbedingt zu vermeiden. Die Politik sollte im Auge behalten, dass eine Neuregelung aufkommensneutral bleiben muss. Alles andere wäre angesichts des weltweiten Trends, Steuern zu senken, eine Steuererhöhung durch die Hintertür.“