Reform des Infektionsschutzgesetzes notwendig, aber mangelhaft umgesetzt

BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang äußert sich zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die Bundesvorgabe von Pauschal-Maßnahmen nur auf der Basis einer Inzidenzmessung sei kein Pandemiekonzept. Vielmehr müsse das Ziel sein, bundesweit mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei den Corona-Maßnahmen zu schaffen.

„Die Reform des Infektionsschutzgesetzes ist notwendig, aber mangelhaft umgesetzt. Die Bundesvorgabe von Pauschal-Maßnahmen nur auf der Basis einer Inzidenzmessung ist kein Pandemiekonzept.

Ziel muss sein, bundesweit mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei den Corona-Maßnahmen zu schaffen. Je klarer und evidenzbasierter die Regelungen sind, umso besser für bundesweiten Pandemieschutz.

Erforderlich ist eine Lösung mit einheitlichen Praxis-Leitlinien, die digitale Möglichkeiten besser nutzt und erwartbare Impffortschritte berücksichtigt. Es muss darum gehen, die Planungssicherheit zu erhöhen und organisatorische wie finanzielle Kosten zu senken.

Eine Testangebotspflicht ist für die Industrie entbehrlich und für die Pandemiebekämpfung sinnlos, sofern nicht sichergestellt ist, dass das Angebot auch angenommen wird. Den Kampf gegen die Pandemie gewinnen wir nur, wenn wir impfen, impfen, impfen.

Bereits das freiwillige Engagement der Unternehmen hat – zusammen mit den weiteren, staatlichen Testaktivitäten – eine breite Infektionserfassung ermöglicht und die Eindämmung der Pandemie wirkungsvoll unterstützt. Die Wirtschaft bekräftigt die Zusicherung, sich mit hohem Engagement in die Impfaktivitäten einzubringen, sobald dies möglich ist.“