Richtige Schwerpunkte, Ankündigungen allerdings zu vage

Der BDI legt eine ausführliche Bewertung des Programmentwurfs der Union zur Bundestagswahl vor. Die Union müsse noch konkreter und verbindlicher werden, um auf die Bedarfe in der Wirtschaft zu reagieren, sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang.

„Die Union schlägt mit ihrem Programm nicht weniger als ein Entfesselungspaket für die Wirtschaft vor. Allerdings bleiben die Ankündigungen manchmal noch zu vage: Es fehlt zudem an einem genauen Zeitplan und klaren Prioritäten für die Entfesselung. Die Union muss noch konkreter und verbindlicher werden, um auf die Bedarfe in der Wirtschaft zu reagieren.

Zu begrüßen ist, dass die Union als einzige Partei allen Steuererhöhungen eine klare Absage erteilt. Sie strebt eine Unternehmensteuer von maximal 25 Prozent an. Das ist folgerichtig, denn im internationalen Vergleich ist die Steuerlast am Standort Deutschland zu hoch und muss auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt werden. Auch die Lohnnebenkosten sollen auf einem stabilen Niveau blieben. Sinnvoll ist, gleichzeitig mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung anzustreben. Das Bekenntnis zu öffentlichen Investitionen sollte wesentlich deutlicher ausfallen.

Die Union erkennt den dringend notwendigen Handlungsbedarf in der Digitalisierung und spricht von einem ‚Modernisierungsjahrzehnt‘ für Deutschland. Genannt wird insbesondere die öffentliche Verwaltung, wo es darum gehen muss, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Konkrete Ideen, wie dies umzusetzen ist, liegen allerdings noch nicht vor.

Das Ziel, Deutschland zum klimaneutralen Industriestandort zu machen, ist begrüßenswert. Wichtig muss sein, neben der Klimaneutralität die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu beachten. Die Maßnahmen zum Klimaschutz basieren im Wesentlichen auf einem ausgeweiteten Emissionshandel auch in den Sektoren Wärme und Verkehr. Dieser Ansatz dürfte zu stärkeren Preisanstiegen führen. Eine Preisbildung am Markt ist nur machbar, wenn insbesondere für Unternehmen, die nicht im EU-Emissionshandel sind, ein angemessener Carbon-Leakage-Schutz besteht.

Einen wie im Unionsprogramm pauschal geforderten CO2-Grenzausgleich lehnt der BDI ab. Er kann als neues und unerprobtes Instrument keine bestehenden Carbon-Leakage-Schutz-Regelungen ersetzen. Die Prüfung dieses Instruments mit einer gut vorbereiteten Test- und Pilotphase, die eng mit unseren Handelspartnern abgestimmt sein muss, wäre ein denkbarer erster Schritt.

Insgesamt setzt das Programm richtige Schwerpunkte auf wirksame Anreize, die zur Lösung aktueller Herausforderungen nötig sind – bleibt jedoch in der konkreten Ausgestaltung oft ungenau und noch ohne verbindlichen Zeitplan.“