Steuerbelastung von max. 25 Prozent sicherstellen
Notwendige Maßnahmen hierzu wären unter anderem die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent auf 10 Prozent und die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe.
Als weitere Mittel zur Senkung der Steuerlast empfiehlt der BDI die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuerschuld, die Verbesserung der Anrechnung der Gewerbesteuer bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) und die Senkung des Thesaurierungssatzes gem. § 34a EStG.
Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Abbau des Solidaritätszuschlags muss zudem alle Zahler der Ergänzungsabgabe entlasten.