Einmaligen Erfüllungsaufwand begrenzen – fünf Vorschläge

Erhebliche Bürokratiekosten in Unternehmen – wirklich und gefühlt – entstehen aus einmaligem Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand). Dieser umfasst Kosten, die bei Einführung oder Änderung rechtlicher Vorgaben nur einmal beim Normadressaten anfallen. Allerdings findet diese besondere Belastung bislang nur wenig Beachtung. Der BDI zeigt Möglichkeiten auf, einmaligen Erfüllungsaufwand wirksam zu begrenzen.