EU-Verordnung für den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

Seit 2016 wird um die EU-Verordnung zum Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) gerungen. Nun gab es einen Durchbruch: Der Rat hat sich auf ein Mandat für die Verhandlungen mit Kommission und europäischem Parlament geeinigt. Die deutsche Industrie begrüßt den erreichten Kompromiss. Die Mitgliedsstaaten stehen zu ihrer Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten.