Fahrplan zum Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte

Im Dezember 2016 verabschiedete das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) in Form eines Aktionsplans ohne rechtliche Bindungswirkung. Der NAP richtet sich an alle deutschen Unternehmen. Ziel ist die Gewährleistung der menschenrechtlichen Sorgfalt entlang in und durch Unternehmen. Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung nun ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des NAP in Unternehmen begonnen, das bis zum Jahr 2020 andauert.