Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtsunternehmen (GVO)

Der BDI spricht sich grundsätzlich für eine weitere Verlängerung der GVO aus hebt aber hervor, dass in den zurückliegenden Jahren zunehmend Defizite im Seeverkehrs-Transportmarkt erkennbar geworden sind, die auf ein abnehmendes Wettbewerbsniveau hindeuten. Hier gilt es zukünftig mit umfassenderer Überprüfung der Verordnung nach zu justieren. Der BDI präsentiert hierzu Leitlinien.