Regierungsentwurf des Eisenbahnregulierungsgesetzes

Die Bundesregierung unternimmt einen erneuten Anlauf, den Recast zum ersten Eisenbahnpaket in nationales Recht zu überführen.

Knapp drei Jahre nach dem Scheitern im Vermittlungsausschuss nimmt die Politik einen erneuten Anlauf, den Recast des ersten Eisenbahnpaketes in nationales Recht zu überführen. Die Umsetzung erfolgt über ein neues Eisenbahnregulierungsgesetz sowie einer Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.

 

Mit dem Gesetz soll die EU Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie behandelt insbesondere die Struktur von Eisenbahnen, die Genehmigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Erhebung von Wegeentgelten (Trassenpreise) und Zuweisung von Fahrkapazitäten im Schienenverkehr.

 

Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur zukünftig die Trassenpreise vorab genehmigen muss (Ex-Ante-Regulierung). Bisher konnte dieses erst nachträglich geschehen. Diese werden dann von der Netzagentur über eine fünfjährige Regulierungsperiode fortgeschrieben und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen vorgegeben, diese in einem behördlich vorgegebenen Rahmen zu senken (die sogenannte Anreizregulierung). Bei der Trassenpreisfindung soll es beim bisherigen Vollkostenprinzip bleiben.

 

Als Neuerung kommt hinzu, dass die Wegeentgelte nach der Markttragfähigkeit der einzelnen Marktsegmente (Güterverkehr, Fernverkehr, Nahverkehr) festgelegt werden können. Bisher waren Streckenkategorie, Geschwindigkeit und Taktung maßgebliche Einflussfaktoren für die Entgelte. Eine Sonderregelung soll es für den Schienenpersonennahverkehr geben. Damit die Trassenentgelte nicht stärker steigen als die zugewiesenen Regionalisierungsmittel soll der Schienenpersonennahverkehr in jedem Bundesland als eigenes Marktsegment definiert werden.

 

Der BDI hat sich bereits im Rahmen der vorgelagerten Verbändeanhörung mit einer eigenen Stellungnahme intensiv in den Gesetzgebungsprozess mit eingebracht. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf stellt für den BDI einen ausgewogenen Kompromiss für alle Beteiligten dar.

 

Nachdem das Bundeskabinett im Januar den Gesetzentwurf verabschiedet hat, befindet sich dieser jetzt im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren und soll nach Plänen der Bundesregierung noch diesen Sommer in Kraft treten. Die Richtlinie hätte bereits bis zum Juni 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, weshalb die Europäische Kommission vor kurzem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat.