Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer an EU-Standard angleichen

Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Aus diesem Grund besteht dringender Handlungsbedarf bei Bund und Ländern, um die bestehenden Wettbewerbsnachteile der deutschen Flughäfen und Seehäfen in diesem Bereich zu beseitigen, die Liquidität der Unternehmen zu schonen sowie die Kosten für deutsche Importeure zu senken.