Nach jahrelangen Bemühungen haben die Finanzminister der Länder im Juni mit Mehrheit (Bayern und Hamburg hingegen trugen den Beschluss nicht) beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Niedersachsen und Hessen wurden beauftragt, dem Bundesrat die entsprechenden Gesetzentwürfe zuzuleiten. Nun liegt der Gesetzesantrag zur Änderung des Bewertungsgesetzes und des Grundgesetzes vor.