Die Reform der Grundsteuer braucht klare Leitlinien: Sie muss innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Frist bis Ende 2024 verfassungsfest und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sein. Zudem darf sie keine Mehrbelastungen von Unternehmen mit sich bringen – auch nicht in Form von Steuererhöhungen. Das politische Versprechen der Aufkommensneutralität muss gehalten werden. Um diese Leitlinien zu erfüllen, ist das Flächenmodell die beste Wahl.