Auch das ist Deutschland: Hohe Umweltqualität und Wohlstand gehören inzwischen untrennbar zusammen. © Oliver Helbig

Nachhaltig Eindruck machen: Wie innovative Technik die Umwelt schützt

Ökonomie und Ökologie gehören zusammen und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das ist eine zentrale Erfahrung der Umweltpolitik aus den letzten Jahren.  Ohne eine intakte Umwelt ist eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung nicht möglich. Ohne eine leistungsfähige Industrie kann die Transformation nicht gelingen.

Die Industrie erbringt den Großteil der Mittel für Forschung und Entwicklung und ist dadurch in der Lage, weltweit vorbildliche Standards im Umweltschutz zu erfüllen. Auf dem Pfad der nachhaltigen Entwicklung wird es aber nur dann weiter vorangehen, wenn Deutschland ein leistungsfähiger Wirtschaftsstandort mit vollständiger Wertschöpfungskette bleibt.

Umweltpolitik braucht umsichtige Instrumentierung

Umweltpolitik muss Beeinträchtigungen der Umwelt wirksam verhindern. Das ist ihr berechtigtes Anliegen. Sie muss bei der Instrumentierung dessen aber die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft und Industrie im Auge behalten. Sonst werden Perspektiven und Zukunftschancen für die Menschen – u. a. Entwicklungsmöglichkeiten und Arbeitsplätze – zerstört, dies aber wäre politisch nicht dauerhaft tragfähig.

Zielkonflikte werden nicht durch Verdrängen gelöst 

Bei der Vorgabe umweltpolitischer Ziele gibt es häufig Konflikte, die nur politisch aufgelöst werden können wie z. B. bei Ressourcenschutz versus Klimaschutz. Um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen, müssen die Bestandsgebäude in Deutschland dringend energetisch saniert werden. Das aber bedeutet den verstärkten Einsatz von materiellen Ressourcen, die jedoch auf der anderen Seite vor allem wegen anderer umweltpolitischer Zielstellungen – Stichwort Ressourcenschutz – eingespart werden sollen. Wer hat also Vorfahrt? Ähnliche Problemlagen gibt es beim verstärkten Ausbau von Windkraftanlagen. Sie sollen das Klima schützen, benötigen aber auch den vermehrten Einsatz von materiellen Ressourcen.

Das Beispiel Windräder zeigt, dass ökologische Ziele teils miteinander konkurrieren und ausgeglichen werden müssen. Die Erzeugung von Strom aus Windkraft schützt das Klima, bedeutet aber an vielen Orten einen Eingriff in den Lebensraum heimischer Vogelarten. Wieder gilt es abzuwägen – hier zwischen Klima- und Artenschutz.

Das Absolutsetzen einer Dimension führt nicht zu optimalen Lösungen, hierfür sind immer auch Kompromisse erforderlich.

Umweltpolitik ist auch Wirtschaftspolitik, Instrumente müssen sorgfältig ausgewählt werden 

Umweltpolitik ist auch Wirtschaftspolitik, denn sie ist ein entscheidender Standortfaktor. Ziel- und akteursgerechte umweltpolitische Instrumente können den Standort voranbringen. Fehlgeleitete Regulierung hemmt jedoch Innovation, stellt Investitionen in Frage, gefährdet Wohlstand und Arbeitsplätze und verschenkt Potenzial für den Schutz der Umwelt.

Die Auswahl des richtigen umweltpolitischen Instruments muss sich an Kosten und Effizienz ausrichten. Es hilft nicht, wenn industrielle Produktion aus Deutschland an Standorte mit weniger ambitionierten Umweltstandards verdrängt wird. Umweltpolitik muss daher stets die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie im Blick behalten. Der Rechtsrahmen sollte zudem so gestaltet werden, dass sich innovative deutsche Technologien und Produkte im weltweiten Wettbewerb zum Nutzen der lokalen Umwelt durchsetzen können.

Marktgerechte Instrumente der Umweltpolitik haben den Charme, dass sie die Kräfte des Marktes im Sinne des umweltpolitischen Ziels nutzen, ökonomisch effizient sind und weitergehende politische Eingriffe überflüssig machen. Damit werden Kosten für Bürokratie in der Regel minimiert oder sogar ganz vermieden. Ein gutes Beispiel hierfür ist der europäische Emissionshandel und der damit verbundene Preismechanismus für CO2-Emissionen. Die Gesamtmenge der CO2-Emissionen wird politisch gesetzt, die Umsetzung erfolgt effizient über den Marktmechanismus. Umweltsteuern und -abgaben haben sich als wenig taugliches Mittel der Verhaltenssteuerung erwiesen und sollten vermieden werden.

Rechts- und Planungssicherheit sind unverzichtbar für einen Industriestandort 

Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für dringend erforderliche Investitionen in Deutschland. Rechts- und Planungssicherheit sowie Betriebskosten sind entscheidende Standortfaktoren. Ein klar strukturiertes, vollzugstaugliches Ordnungsrecht, kompetente Vollzugsbehörden, kurze und effiziente Verwaltungsverfahren sowie kurze Rechtsschutzverfahren sind wesentliche Bausteine dieser Zukunftssicherung.

Die Dauer von Genehmigungsverfahren sowie Umfang und Inhalt der vorzulegenden Unterlagen nimmt jedoch stetig zu, während sich gleichzeitig die Personalsituation in den Genehmigungs- und Fachbehörden verschlechtert. Zudem steigt die Klagebereitschaft gegen Industrieprojekte ebenso wie die Möglichkeiten, mit solchen Klagen genehmigungsbedürftige Vorhaben zu verzögern oder zu verhindern. Es wird also immer schwieriger, Genehmigungen zu erhalten, die insbesondere für die anstehende Transformation immer dringlicher werden.

EU-Umweltrecht ist top 

In den vergangenen Jahrzehnten hat das europäische Umweltrecht ein äußerst anspruchsvolles Schutzniveau erreicht und dies wird ständig weiterentwickelt. Das deutsche Umweltrecht geht aber oft noch darüber hinaus wie zum Beispiel mit wesentlich stringenteren Grenzwerten. Derartige Sonderwege benachteiligen jedoch die deutsche Industrie im europäischen und internationalen Wettbewerb. Die 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben muss daher der Maßstab für die Ausgestaltung unseres Umweltrechts sein.

Problematisch ist auch der Umstand, dass bestehendes europäisches Umweltrecht in vielen EU-Mitgliedstaaten vielfach nicht oder nicht vollständig umgesetzt wird. Dies hat unterschiedliche Ursachen, etwa mangelnde verwaltungstechnische oder infrastrukturelle Voraussetzungen für eine effektive Implementierung in den Mitgliedstaaten oder aber unrealistische, nicht erreichbare europäische Zielvorgaben.

Den Mangel einer effektiven Implementierung bestehenden Umweltrechts hat die Europäische Kommission in ihrem Environmental Implementation Review selbst festgestellt. Daher sollte die Implementierung von EU-Vorgaben unterstützt und durchgesetzt, die Latte jedoch nicht permanent höher gelegt werden.

 

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  • Dr. Thomas  Holtmann

    Dr. Thomas Holtmann

    Abteilungsleiter Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit
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