Aktuell wird in der Politik über neue Vorgaben zur Rückhaltung von verunreinigtem Löschwasser beim Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen diskutiert. Bisher gilt: Je größer die Anlage und je wassergefährdender der Stoff, umso größer ist die Rückhaltung auszulegen. Dieses bewährte Prinzip soll jetzt geändert werden. Das würde deutschlandweit zu kostenintensiven Neu- und Umbauten, insbesondere für bestehende Anlagen führen.