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Bankenstrukturreform: Universalbankensystem nicht gefährden

In Reaktion auf die globale Banken- und Finanzkrise wurden zahlreiche regulatorische Schritte unternommen, um die Stabilität des Finanzsystems zu sichern. Neben bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen von Banken und Versicherungen, zur Regulierung der Derivatemärkte, zur Bankenaufsicht und -abwicklung sowie zur Regulierung des Verbriefungsmarktes strebt die Politik an, die Risiken innerhalb von Kreditinstituten mehr als bisher voneinander abzuschirmen.

So wird denn seit einigen Jahren intensiv darüber diskutiert, Vorkehrungen zur Abspaltung von Eigenhandelsaktivitäten und anderer riskanter Geschäfte der Kreditinstitute vom klassischen Kundengeschäft zu treffen.

Mit der Abtrennung von Handelsaktivitäten soll eine Gefährdung der Solvenz des Instituts und der Stabilität des Finanzsystems vermieden werden. So sollen die Einlagen der Kunden des Instituts und das Geld der Steuerzahler, die zur Rettung von Banken eingesetzt wurden, künftig geschützt werden. Von der Abtrennung der riskanten Geschäfte in eine separate Einheit erhofft sich die Politik auch eine leichtere Sanierung und Abwicklung angeschlagener Institute.

Der sogenannte „Likanen-Bericht“ aus dem Jahr 2012 ist für die aktuelle Trennbankendebatte in der EU von herausgehobener Bedeutung. In Deutschland wurde 2013 das „Trennbankengesetz“ verabschiedet, das dieser Regulierungslogik in weiten Teilen folgt. Im Januar 2014 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf über die EU-Bankenstrukturreform vorgelegt, über den seither kontrovers diskutiert wird. Der Vorschlag sieht ein Eigenhandelsverbot für große Banken sowie eine rechtliche Ausgliederung von weiteren Handelsaktivitäten vor.

Der BDI hat wiederholt kritisiert, dass die Vorschläge zur Bankenstrukturreform auf einem theoretisch wie empirisch wenig überzeugendem Fundament stehen. Zentral aus Industriesicht sind die Auswirkungen, die eine Bank auf ihr Dienstleistungsgebot, insbesondere auf die Absicherungsgeschäfte für Unternehmen haben würde. Der aktuelle Diskussionsstand birgt die Gefahr, dass industrietypische Finanzierungen und Risikoabsicherungen künftig nur noch erschwert möglich sind. Wie es scheint, ist die richtige Balance zwischen strukturellen Reformen und dem Erhalt des bewährten Universalbankensystem noch nicht gefunden. Der BDI ist der Auffassung, dass es bessere Instrumente gibt, um Bank- und Systemrisiken zu adressieren. Schon jetzt wird durch zahlreiche Regulierungsmaßnahmen das Finanzierungsumfeld für die Realwirtschaft, insbesondere auch für den Mittelstand erschwert. Der Bogen darf nicht überspannt werden!