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BDI kritisiert Einführungszeiträume für RDE-Partikelgrenzwerte

Das Real Driving Emissions (RDE)-Prüfverfahren zur Messung von Fahrzeug-emissionen unter realen Fahrbedingungen soll mehr Klarheit und Zuverlässigkeit bringen. Die viel zu knappen Einführungszeiträume für Partikelgrenzwerte im Rahmen des dritten RDE-Paketes können jedoch zu erheblichen Problemen für deutsche Fahrzeughersteller führen.

Im Dezember 2016 verabschiedete der zuständige Regelungsausschuss Technical Committee on Motor Vehicles (TCMV) des Europäischen Parlamentes das dritte von vier RDE-Maßnahmepaketen. Untersuchungen zeigten: Nach gültigen EU-Normen produzierte Fahrzeuge stoßen auf der Straße deutlich höhere Emissionen aus als in den für die Genehmigung notwendigen Labortests. Mit Hilfe des RDE-Verfahrens soll nun geprüft werden, ob sich die im laborgestützten Verfahren gemessenen Stickoxid- und Partikelemissionen unter realen Fahrbedingungen bestätigen lassen.

Was beinhaltet das dritte RDE-Paket genau?

Das dritte Paket weitet die RDE-Prüfung von Stickoxidemissionen auf Partikelemissionen aus. Frist für die neuen Partikelgrenzwerte ist September 2017. Ab diesem Zeitpunkt soll für alle neuen Fahrzeugtypen, die über einen direkteinspritzenden Ottomotor verfügen, der gleiche Partikelgrenzwert wie für Dieselmotoren gelten. Ab September 2018 gelten diese Vorgaben dann für alle neuen Fahrzeuge.

Werden diese Vorgaben in die Praxis umgesetzt, müssten alle Benzinfahrzeuge mit Direkteinspritzsystem einen Benzinpartikelfilter einbauen, um die Grenzwerte unter realen Fahrbedingungen auf der Straße einhalten zu können. Derzeit liegt das dritte RDE-Paket dem Europäischen Parlament und Rat zur Prüfung vor. Ein viertes RDE-Paket mit weiteren Maßnahmen will die Kommission im Frühjahr 2017 vorlegen.

Warum kritisiert der BDI die Fristen?

Die Einführungsfrist mit gerade einmal neun Monaten vom Beschluss im Dezember 2016 bis zum Inkrafttreten der Partikelgrenzwerte im September 2017 ist viel zu knapp und würde in laufende Produktionszyklen der Automobilindustrie eingreifen. Neue PKW-Typen müssten ab dann mit einem Partikelfilter ausgestattet werden. Nur ein Jahr später ab September 2018 würden die Grenzwerte für alle neuen Fahrzeuge gelten. In der Folge müssten alle laufenden Modelle einen Partikelfilter erhalten.