CETA – Ein gutes Abkommen für die deutsche Industrie

CETA wird den Zugang zum kanadischen Markt für europäische Unternehmen erheblich erleichtern und den bilateralen Wirtschaftsaustausch deutlich fördern.

Der BDI bewertet das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada insgesamt positiv und setzt sich deshalb für eine schnelle Ratifizierung und Inkraftsetzung ein. Er hat die rund fünfjährigen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic Trade Agreement, CETA) stets unterstützt und begrüßt ihren erfolgreichen Abschluss.

Der BDI und seine Mitgliedsverbände haben eine umfassende Bewertung von CETA vorgenommen. Demnach wird das Abkommen zu wichtigen Erleichterungen beim Zugang zum kanadischen Markt führen:

  • Industriezölle werden zu 100 Prozent abgebaut, 99 Prozent bereits mit Inkrafttreten des Abkommens.
  • Der Zugang zum kanadischen Vergabemarkt wird auf föderaler und sub-föderaler Ebene erheblich verbessert.
  • Der Schwellenwert für genehmigungspflichtige Auslandsinvestitionen wurde auf umgerechnet 1,5 Milliarde Euro erhöht.
  • Die Einreise für Geschäftszwecke und die Entsendung von Mitarbeitern in Tochterunternehmen werden erleichtert.
  • CETA enthält zudem ein modernes Investitionsschutzkapitel. Der Kritik an Schiedsgerichten wurde entsprochen und stattdessen ein stehendes Investitionsgericht eingeführt.

Allerdings ist CETA in einigen Bereichen hinter den Erwartungen zurückgeblieben: Im Bereich der Ursprungsregeln wurde die Chance, liberale und einfachere Ursprungsregeln zu entwickeln, nicht genutzt. Im Bereich der regulatorischen Zusammenarbeit muss das Abkommen erst noch mit Leben erfüllt werden, um zu spürbaren Ergebnissen zu gelangen.

Der finale Vertragstext wurde Ende Februar von der Europäischen Kommission und der kanadischen Regierung vorgelegt. Mitte Juni soll das Abkommen in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht werden. Anschließend erfolgt eine Ratifizierung durch den Rat und das Europäische Parlament. Höchstwahrscheinlich wird CETA als Abkommen in gemischter Zuständigkeit zwischen EU und Mitgliedsstaaten behandelt. Die Passagen, die in alleiniger EU-Zuständigkeit liegen, wurden bei anderen gemischten Abkommen bereits parallel zur Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten vorläufig angewendet. Sollte sich der Rat auch diesmal für eine vorläufige Anwendung entscheiden, würde der Großteil der Vereinbarungen nach Zustimmung des Europaparlaments voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2017 in Kraft treten.