MiFID II: Fragen zur Umsetzung zügig klären

Die Regelungen der Finanzmarktrichtlinie MiFID II sind nach der zwischenzeitlichen Verschiebung zum Jahresbeginn 2018 anzuwenden. Bis dahin sind noch Fragen zu klären, die seitens der Unternehmen zum Verständnis einer korrekten Anwendung der neuen Regelungen wichtig sind. Hierzu ist die Realwirtschaft mit der Finanzaufsicht im Dialog.

Im Herbst 2016 wurden die delegierten Rechtsverordnungen, die die technischen Einzelheiten der Vorgaben näher bestimmen, verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Abgrenzung der sogenannten Nebentätigkeitsausnahme (RTS 20) und Positionslimits für Warenderivate (RTS 21). Im Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz, das momentan im Deutschen Bundestag beraten wird, werden die Regelungen in deutsches Recht umgesetzt. Bei der praktischen Umsetzung der Regelungen geht es jetzt darum, dass der Implementationsaufwand für die betroffenen Unternehmen so gering wie möglich gehalten wird.

Die beschlossenen technischen Standards lassen noch manchen Raum für Interpretationen der Marktteilnehmer. Eine konsistente Anwendung der Tests wird in Kürze über verbindliche Leitlinien (Q & A) sichergestellt. Die Unternehmen benötigen Klarheit insbesondere in Bezug auf die Ausgestaltung des Anzeigeverfahrens für die Inanspruchnahme der Nebentätigkeitsausnahme, konkrete Modalitäten zur Berechnung der Tests, Übergangsbestimmungen etc. Hinsichtlich der Regeln zu Positionslimits sind auch Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden bei der Beantragung der Hedgingausnahme sowie Verfahrensfragen zu klären. Beim Positionsreporting bedarf es insbesondere Klarheit über konkrete Inhalte der Meldungen. Über diese und andere noch offene Punkte sollten baldmöglichst praxisnahe und kostenschonende Lösungen gefunden werden.