OECD-Beratungen zur Exportkreditfinanzierung
Im Fokus der Konsultation standen die Deckungsregelungen für den Export von Kohlekraftwerken. Bereits im Anschluss des Treffens hat die OECD neue Kriterien für die Förderung von Kohlekraftwerken beschlossen. Ab 2017 müssen Kohlekraftwerke bestimmte Kriterien erfüllen, wenn diese durch eine Exportkreditfinanzierung gedeckt werden sollen. Zukünftig sollen nur noch Kohlekraftwerke mit der höchsten Effizienz gefördert werden. Für Schwellen- und Entwicklungsländer können Ausnahmen gelten.
Darüber hinaus reichte der BDI über BIAC ein Papier zu „lokalen Kosten“ ein und griff damit die Forderung aus dem BDI-Positionspapier „Hermesdeckung für eine internationalisierte Exportwirtschaft“ auf, sich in der OECD für eine spürbare Erhöhung der zulässigen lokalen Kosten einzusetzen. Im sogenannten OECD-Konsensus, einem „Gentlemen's Agreement“, haben sich die OECD-Staaten dazu verpflichtet, Exporte nur im Rahmen der vom Konsensus vereinbarten Grenzen zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist die staatliche Unterstützung für lokale Kosten auf 30 Prozent des Exportauftragswertes begrenzt. „Die derzeitige Begrenzung der lokalen Kosten führt zu einem Wettbewerbsnachteil für die Industrien der OECD-Staaten gegenüber Nicht-OECD-Staaten, da ausländische Auftraggeber zunehmend erwarten, dass wesentliche Liefer- und Leistungsanteile vor Ort erbracht werden“, so Jennifer Howe, Senior Manager für Außenwirtschaftsförderung am Rande der Konferenz in Paris. Eine Entscheidung der OECD über eine mögliche Ausweitung der Bemessungsgrenze steht noch aus.