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Überarbeitung der Derivateverordnung: Risikohedging nicht gefährden

Die Europäische Kommission hat im Mai 2017 die Vorschläge zur Überarbeitung der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) präsentiert. Im Herbst starten die Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat dazu. Der BDI hat diese Diskussionsphasen genutzt, um die Empfehlungen der deutschen Industrie einzubringen und Risikohedging zu sichern.

Der Gesetzesvorschlag enthält zahlreiche Verbesserungen im Vergleich zum Status Quo. Einseitiges Reporting durch Finanzunternehmen wird den administrativen Aufwand der Industrieunternehmen verringern. Ebenso müssen gruppeninterne Transaktionen nicht mehr gemeldet werden. Positiv ist auch, dass die Hedging-Ausnahme beibehalten wird und so weiterhin Risikoabsicherungsgeschäfte nicht unnötig belastet werden. Diese sichern nicht nur unternehmensinterne Risiken, sondern erhöhen gleichzeitig die Finanzstabilität insgesamt.

Der Aufschlag der Kommission enthält jedoch noch Schwächen. So muss präzisiert werden, dass die Hedging-Ausnahme für alle nicht-finanziellen Unternehmen gilt. Die Kriterien für deren Anwendung müssen transparent und einfach sein. Offene Fragen gibt es bei der Beziehung zwischen Unternehmen und Banken in Drittstaaten. Dabei muss eine Lösung gefunden werden, um die Meldepflichten auch in diesem Fall an das Finanzinstitut zu delegieren.

Ein weiteres Problem stellt eine Formulierung dar, die Zweckgesellschaften für Verbriefungen möglicherweise als finanzielle Unternehmen klassifiziert. Meldepflichten und erhöhte Kapitalhinterlegung wären die Folge. Dies würde vor allem den Markt für Auto-Verbriefungen treffen und die jüngste Europäische Initiative zur Belebung des Verbriefungsmarktes (STS-Verbriefungen) entgegenwirken.

Der BDI und BusinessEurope haben daher auf diese Probleme aufmerksam gemacht und den für Finanzfragen zuständigen Vizepräsidenten der EU-Kommission Valdis Dombrovskis und das Europäische Parlament damit befasst. Mittlerweile steht dazu ebenfalls fest, dass Werner Langen, Mitglied des Europäischen Parlaments, Berichterstatter für diesen Gesetzesvorschlag sein wird.