EABC-Delegation

EABC-Delegation geleitet vom EABC-Chairman, Herrn Econie Nijimbere (Mitte) mit der BDI-Subsahara-Afrika Referentin Katharina Loy (4. von links) und dem BDI-EABC Langzeitexperten, Ansgar Cordier (Mitte hinten) © BDI

Wirtschaftliche Entwicklung durch Handel unterstützen

Durch das im Oktober 2014 unterzeichnete Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) wollen die EU und die Ostafrikanische Gemeinschaft (East African Community, EAC) ihre Handelsbeziehungen weiter vertiefen und verbindlicher regeln.

Economic Partnership Agreement zwischen EU und East African Community mit Wachstumspotential für beide Seiten

Um die dringend notwendigen wirtschaftlichen Entwicklungen in der ostafrikanischen Region zu unterstützen, werden den Unternehmen der EAC im Rahmen des EPA umfangreiche Präferenzregelungen eingeräumt. Nach der Ratifizierung des EPA steht den Unternehmen aus der EAC der EU-Markt zu 100 Prozent zoll- und abgabefrei zur Verfügung. Im Gegenzug wird zwar die Einfuhr europäischer Güter in die EAC schrittweise bis auf definierte 82,6 Prozent des Gesamtmarktes liberalisiert. Dies geschieht vor allem in solchen Sektoren, in denen in der Vergangenheit bereits Waren frei handelbar waren. Zugunsten der ostafrikanischen Unternehmen sind in das Handelsabkommen zahlreiche Punkte eingebaut, die den Wettbewerbsdruck aus Europa mindern und abfedern sollen.

Wichtiger Bestandteil des 640 Seiten umfassenden Dokuments sind auch die Ursprungsregelungen, die die ostafrikanischen Unternehmen unterstützen auf dem europäischen Markt Fuß zu fassen. Diese Ursprungsregeln betreffen vor allem verarbeitete Agrarprodukte wie Kaffee oder Tee.

Handel zwischen EU and EAC nimmt zu

Der Handel zwischen EU und EAC hatte zuletzt kräftig zugelegt: bei den Warenausfuhren in die EU wurde im Zeitraum 2014/15 ein Plus von 14,4 Prozent verzeichnet. Gleichzeitig wuchsen die Exporte von der EU in die EAC um 13,3 Prozent. Dennoch bleibt der Handel mit Ostafrika mit 6,6 Milliarden Euro und einem Anteil von 0,2 Prozent am gesamten EU-Außenhandel gering und aus ostafrikanischer Sicht negativ: Einfuhren in die EAC-Länder in Höhe von 4 Milliarden Euro standen Ausfuhren aus Ostafrika in die EU von nur 2,6 Milliarden Euro gegenüber. Um dieses Defizit auszugleichen und ihre Volkswirtschaften wettbewerbsfähiger zu machen, wurden den EAC-Ländern teilweise langfristige Handelserleichterungen gewährt.

Entscheidend ist, dass mit Ratifizierung des EPA in den Ländern der EAC auch die Unternehmen darüber informiert werden, welche Möglichkeiten sich ihnen durch das EPA bietet. Um dies auf Verbandsebene zu ermöglichen, organisierte der BDI im Rahmen des Verbandspartnerschaftsprojektes mit seinem ostafrikanischen Partnerverband, dem East African Business Council (EABC) eine Informationsreise nach Brüssel. Ziel der Reise war es Mitarbeiter/innen und Unternehmer/innen des EABC die Möglichkeit zu bieten, sich bei der Europäischen Kommission aus erster Hand über das EPA zu informieren. Im Rahmen dieser Informationsreise trafen die EABC-Vertreter/innen, zu denen auch Mitglieder des EPA-Verhandlungsteams gehörten, mit Experten der Europäischen Kommission zusammen. Weitere Elemente dieser Schulungsreise bildeten Treffen mit EU-Parlamentariern, mit Interessensvertretungen des Privatsektors, mit deutschen Unternehmen in Belgien sowie mit dem BDI-Büro in Brüssel.