Bundesrat stimmt Mindeststeuergesetz zu

Bundesrat hat dem Gesetz zur globalen Mindestbesteuerung zugestimmt. Die EU führt die Mindeststeuerumsetzung an, doch weltweit zögern viele Länder. Das Gesetz schafft etwas Rechtssicherheit für Unternehmen, aber auch hohen Umsetzungsaufwand. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Bundesregierung sind zu weiteren vereinfachende Regelungen angehalten. Positiv ist die Erfüllung der langjährigen BDI-Forderung zur Senkung der Niedrigsteuergrenze auf 15 Prozent.

Der Bundesrat hat Mitte Dezember 2023 seine Zustimmung zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Mindeststeuergesetz - MinStG) gegeben. Diese Entscheidung markiert einen ersten Schritt in Richtung eines internationalen Level-Playing-Fields in der Unternehmensbesteuerung.

EU ist Vorreiter bei der globalen Mindestbesteuerung

Mit dem faktischen Inkrafttreten der Regelung für das Geschäftsjahr 2024 übernimmt die EU eine Vorreiterrolle in der Umsetzung der globalen Mindeststeuer, die vom Inclusive Framework on BEPS (IF) der OECD/G20 erarbeitet wurde. Im internationalen Vergleich setzen nur wenige Länder außerhalb der EU das Gesetz bereits 2024 um, darunter Australien, Japan und Neuseeland. Singapur gewährt Unternehmen eine längere Vorbereitungszeit und plant die Anwendung der Regelungen voraussichtlich erst für Geschäftsjahre ab 2025.

Weltweit eher geringe Resonanz auf die Mindeststeuer

Während das IF aus rund 140 Mitglieder besteht, haben bisher nur etwa 50 Staaten, darunter die 27 EU-Mitgliedsstaaten, konkrete Pläne zur Umsetzung der Mindeststeuer bekannt gegeben. Große Volkswirtschaften wie die USA zeigen bisher keine klaren Absichten zur Umsetzung, während China und Indien ohne erkennbare Initiative zurückhaltend reagieren und frühestens nach 2024 aktiv werden könnten.

Weiterhin Vereinfachungen notwendig durch OECD und Bundesregierung

Die Annahme des Gesetzes durch den Bundesrat stellt für Unternehmen einen Schritt in Richtung Rechtssicherheit dar. Die Implementierung der neuen hochkomplexen Vorschriften in bestehende Unternehmenspraxis und IT-Systeme erfordert jedoch erheblichen Kraftakt. Die Unternehmen sind bereits vor Inkrafttreten verpflichtet für das Geschäftsjahr 2023 Informationen in ihren Jahresabschlüssen bekanntzugeben. Die OECD und die Bundesregierung sind daher aufgefordert sich für vereinfachende Regelungen einzusetzen und die temporären Safe-Harbour-Vorschriften, die auf den ohnehin geforderten länderspezifischen Berichten aufbauen, dauerhaft beizubehalten sowie Redundanzen, insbesondere in den Dokumentationspflichten durch den Global Anti-Base Erosion (GloBE) Information Return zu vermeiden.

Senkung der Niedrigsteuergrenze in der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

Neben den zahlreichen neuen Regelungen ist mit dem Gesetz eine erhebliche Entlastung für Unternehmen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung und Lizenzschranke verabschiedet worden. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die langjährige Forderung des BDI und senkt die Niedrigsteuergrenze endlich auf 15 Prozent. Dies war angesichts des Ziels einer Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen erforderlich und überfällig. Unternehmen, die bereits unter die Mindeststeuer fallen, erfahren eine Reduzierung des zusätzlichen Bürokratieaufwands. Ideal wäre eine vollständige Befreiung von der Hinzurechnungsbesteuerung für Unternehmen, die der Mindeststeuer unterliegen, um doppelte bürokratische Aufgaben zu vermeiden.