Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten

Der Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz enthält positive Ansätze, um den Forschungsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten und den Rückstand der datenbasierten Gesundheitsforschung aufzuholen. Die Öffnung des Forschungsdatenzentrums (FDZ) für die forschende Industrie ist ein längst überfälliger Schritt. Positiv ist auch die Umstellung der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf eine Widerspruchsmöglichkeit („Opt-out“). Jedoch gehen die geplanten gesetzlichen Maßnahmen nicht weit genug. Bürokratische Hürden, fragmentierte Datensätze sowie eine heterogene Auslegung europäischer Datenschutz-Vorgaben werden die industrielle Gesundheitswirtschaft auch zukünftig vor Herausforderungen stellen.