Revision der Luftsicherheitsgebührenverordnung

Gefahren- und Terrorismusabwehr sind hoheitliche Aufgaben. Der Staat muss daher auch im Luftverkehr zu seiner Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger stehen und die Kosten zur Herstellung öffentlicher Sicherheit tragen. Andernfalls droht die steigende Bürokratie- und Abgabenlast die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft sowie die Konnektivität des Standorts weiter zu untergraben.