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Vorgeschichte: die Zeit vor 1949

Datum
22.12.2025

1949, das Gründungsjahr des BDI, war keine Stunde null. Seine Gründer beriefen sich bei der Organisation, der Struktur und den Aufgaben des industriellen Dachverbandes in seinen Grundzügen auf das Vorbild aus der Weimarer Republik, den Reichsverband der Deutschen Industrie (RDI).

Dessen Geschichte begann mit der wirtschaftlichen und industriellen Entwicklung seit der Reichsgründung 1871. Aus den bereits bestehenden oder jüngst gegründeten Zweck-, Fach- und Regionalverbänden entstanden zwischen 1876 und 1895 zwei Dachorganisationen, die industrielle Interessen nicht nur konzentrierten sondern diese branchen- und regionsübergreifend, wenngleich auch rivalisierend vertraten. Der „Centralverband deutscher Industrieller“ umfasste schwerpunktmäßig die an Schutzzöllen und Kartellierung orientierte Grundstoffindustrie. Das führte von Beginn an zu Konflikten mit der verarbeitenden Industrie, die naturgemäß an wachsenden Absatzmärkten und niedrigen Rohstoffzöllen, somit an freihandelspolitischen Entwicklungen interessiert war und sich schließlich als Widerpart zum Centralverband 1895 im „Bund der Industriellen“ zentral organisierte.

Mit dem Kriegsausbruch 1914 rückten industrielle Interessenverbände näher zusammen und gründeten den „Kriegsausschuss der deutschen Industrie“. Dessen Arbeit gewann durch das gemeinsame Auftreten gegenüber Regierung, Parlament und Militär an Einfluss und rückte Interessenunterschiede nach gefundenen Kompromissen in den Hintergrund. Mit den zunehmenden Problemen des Krieges wurden die Gegensätze zwischen Centralverband und Bund schwächer. Sie kamen bereits im Jahr 1916 zusammen mit dem Verein zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands überein, auch nach dem Krieg die Gemeinschaftsarbeit fortzusetzen und schufen mit dem „Deutschen Industrierat“ dafür das Fundament.

Am 12. April 1919 gründeten die industriellen Verbände einen einheitlichen Spitzenverband, den „Reichsverband der Deutschen Industrie“, der seinen Geschäftssitz in Berlin-Tiergarten hatte.

Organisatorisch zählte der RDI überwiegend Verbände zu seinen Mitgliedern, die fachlich oder regional gegliedert waren. Langfristig setzte sich das Fachprinzip mit Fachgruppen durch, wodurch der RDI auf Grundlage einer vom Staat unabhängigen, freiwilligen Mitgliedschaft einen hohen Organisationsgrad erreichte. Zu den Gremien des Verbandes gehörten neben der Mitgliederversammlung Hauptausschuss, Vorstand und Präsidium. Zu den Spitzengremien zählten zudem der Erste Geschäftsführer als Geschäftsführendes Präsidialmitglied und der Hauptgeschäftsführer. Der RDI war personell eng mit der seit 1913 bestehenden „Vereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände“ (VDA) verflochten. Dafür stehen bereits der erste RDI-Präsident und zugleich VDA-Vorsitzende Kurt Sorge (Friedrich Krupp AG) sowie die späteren RDI-Präsidenten Carl Duisburg (1925-1931, IG Farben) und Gustav Krupp von Bohlen und Halbach (1931-1934). Die Dominanz der Schwerindustrie löste jedoch die aus der Kaiserzeit stammenden internen Interessenkonflikte nicht. Der RDI verfügte über erhebliche politische Einflussmöglichkeiten und pflegte enge Kontakte zur Regierung, begünstigt durch personelle Verbindungen. Die Geschäftsführenden Präsidialmitglieder Walter Simon, Hermann Bücher und Ludwig Kastl entstammten der höheren Reichsbürokratie.

Wichtige Aktionsfelder des RDI waren die Steuerpolitik (Erzbergersche Finanzreform 1919, Steuerreform 1926), die Geldpolitik (Inflation, Kreditpolitik der Reichsbank, Krediterleichterungen für Klein- und Mittelindustrie sowie den Export) sowie die Kartellpolitik. Hierfür wurde 1920 die Kartellstelle des RDI eingerichtet, die über vergleichsweise weitgehende Eigenständigkeit verfügte. International vertrat der Verband industrielle Interessen in außen-, handels- und reparationspolitischen Fragen, etwa bei internationalen Direktorenkonferenzen und Kartellen. Die Sozialpolitik gehörte dagegen zum Zuständigkeitsbereich der VDA.

Gleichwohl verlief die industrielle Interessenvertretung in der Weimarer Republik nicht reibungslos. Die Folgen von Krieg, Revolution, Reparationen und Inflation sowie eine stärkere politische Einflussnahme prägten die Wirtschafts- und Sozialordnung der Republik. Die im RDI organisierte Industrie ordnete sich in dieses System ein, verfolgte aber zugleich ihre eigenen Interessen und rang um Einfluss. Dabei gewannen die Industriebranchen des Sekundärsektors zunehmend an Bedeutung.

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 kristallisierten sich zunehmend innere Konflikte heraus. Auf der einen Seite war das liberalistische Lager unter dem Präsidenten Gustav Krupp von Bohlen und Halbach und auf der anderen Seite das von parteipolitisch motivierten Befürwortern der führerstaatlichen Entwicklung unter Fritz Thyssen heraus. Die bereits seit Mitte des Jahres 1933 nach ständischem Prinzip durchzuführende Neuorganisation der deutschen Wirtschaft ließ die VDA mit dem RDI unter der Leitung von Gustav Krupp von Bohlen und Halbach zum „Reichsstand der deutschen Industrie“ fusionieren. Im Vorfeld hatten einige Mitglieder des bisherigen RDI-Präsidiums durch persönliche Überzeugung oder nach rassenpolitisch forcierten Amtsenthebungen durch die politischen Machthaber dem Verband den Rücken gekehrt. Krupp hatte sich trotz entgegengerichteter persönlicher Haltung diesem Arrangement unterworfen, um noch zu retten, was an verbandlichen Einflussmöglichkeiten noch zu retten war. Schließlich wurde jedoch mit dem „Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft“ vom Februar 1934 die rechtliche Grundlage für die Umgestaltung des freien Verbandswesens geschaffen. Am 12. Januar 1935 wurde der Reichsstand der Deutschen Industrie auf diese Weise in die „Reichsgruppe Industrie“ überführt. Die im Reichsstand mit dem RDI zusammengefasste Arbeitgebervereinigung wurde nunmehr in die für sozialpolitische Belange zuständige Deutsche Arbeitsfront (DAF) eingegliedert. Krupp von Bohlen hatte vor diesem Hintergrund bereits im Dezember 1934 sein Amt niedergelegt.

Damit hatten sich die Organisationen der Industrie und Wirtschaft offiziell zum Führerprinzip bekannt. Die in der Weimarer Republik geschaffene Interessenvertretung der Industrie mit ihrer Verbandsautonomie war aufgelöst worden. Die Reichsgruppe Industrie (RGI) war eine zentralistisch organisierte Zwangsorganisation mit korporativen Mitgliedern. Als Organ innerhalb der Organisation der gewerblichen Wirtschaft wurden ihr Aufgaben übertragen, die v.a. Dienstleistungscharakter hatten. Dazu gehörte u.a. Kartellaufsicht, Statistik, Industrieberichterstattung – Aufgaben, die, wie bspw. die Statistik über den Arisierungsgrad der Industrie, auch ideologisch begründet waren.

Die historische Forschung beschreibt die Rolle der Reichsgruppe Industrie innerhalb des NS-Staatsgefüges institutionell als politisch wenig einflussreich. Es wurden gleichwohl personelle Verbindungen hergestellt. Der jeweilige Reichswirtschaftsminister lancierte NSDAP-Angehörige oder parteinahe Persönlichkeiten aus der Wirtschaft in die Geschäftsführung der RGI. Umgekehrt standen Industrielle, wie Fritz Thyssen, überzeugt hinter dem Regime.

Nach dem Krieg wurde die RGI als nationalsozialistische Organisation von den Alliierten aufgelöst und neue Korporationen dieser Art verboten. Bei der Umsetzung ihrer Besatzungsmacht griffen die Alliierten auf fähige, möglichst unbelastete und gut vernetzte Vertreter aus der Unternehmerschaft zurück. Alsbald wurde die Bildung von branchenspezifischen Arbeitsgemeinschaften wieder erlaubt. Der Prozess der Neugründung eines unabhängigen Spitzenverbandes der Industrie – auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik – hatte damit 1946 bereits seinen Anfang genommen.

Ansprechpartner

Susanne Witschaß-Beyer

Referentin Personal, Organisationsentwicklung und Finanzen
BDI e.V.