
Kartellrechtskonforme Verbandsarbeit
Wirtschaftsverbände bündeln die Interessen ihrer Mitglieder, bringen fachliche Expertise in politische Prozesse ein und ermöglichen den Austausch über gemeinsame wirtschaftliche und regulatorische Herausforderungen. Dabei müssen die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das Bundeskartellamt, der BDI sowie weitere Verbands- und Unternehmensvertreter haben ihr gemeinsames Verständnis von kartellrechtskonformer Verbandsarbeit in einem abgestimmten Ergebnisvermerk festgehalten.
Warum ist Verbandsarbeit wichtig?
Wirtschaftsverbände sind legitime Mittler zwischen Wirtschaft und Politik. Sie sind aufgrund ihrer binnendemokratischen Struktur in der Lage, Interessen zu bündeln und gegenüber der Politik zu artikulieren. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen sie, ihre Belange in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Auch Legislative und Exekutive sind darauf angewiesen, die gebündelte Expertise der jeweils betroffenen Wirtschaftskreise zu erhalten.
In Verbänden und Dachverbänden kommen regelmäßig Vertreter von Unternehmen derselben Branche zusammen. Der fachliche Austausch und die gemeinsame politische Interessenvertretung sind zulässig und für eine wirksame Verbandsarbeit unerlässlich. Zugleich müssen Verbände und ihre Mitglieder sicherstellen, dass ihre Zusammenarbeit nicht für wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder den Austausch wettbewerblich sensibler Informationen genutzt wird.
Gemeinsames Verständnis von Bundeskartellamt und Industrieverbänden
Vor diesem Hintergrund war es dem BDI wichtig, dass das Bundeskartellamt die Bedeutung kartellrechtskonformer Verbandsarbeit klarstellt. Im September 2018 erörterten Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt, der damalige BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang sowie weitere Verbands- und Unternehmensvertreter die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen der Verbandsarbeit.
In einem abgestimmten Ergebnisvermerk hielten sie ihr gemeinsames Verständnis fest, dass kartellrechtskonforme Verbandsarbeit ein substanzielles Element der Sozialen Marktwirtschaft ist. Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt stellte zugleich klar, dass sich Verfahren des Bundeskartellamts, in denen auch gegen Verbände ermittelt wurde, nicht gegen Verbandsarbeit als solche richteten. Er hob vielmehr die besondere Bedeutung und Verantwortung von Verbänden im politischen Prozess hervor.
Das gemeinsam erzielte Grundverständnis ist weiterhin aktuell: Verbände erfüllen wichtige Funktionen im wirtschaftlichen und politischen Prozess. Sie bündeln Interessen und Fachwissen, unterstützen die politische Willensbildung und können als Ansprechpartner für Politik, Verwaltung und Wettbewerbsbehörden dienen. Voraussetzung ist, dass die Verbandstätigkeit im Einklang mit dem deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht ausgeübt wird.
Verbandsarbeit und Wettbewerbsrecht sind gut vereinbar
Verbandsarbeit ist zwangsläufig mit Kontakten zwischen Unternehmen verbunden, die auf ihren jeweiligen Märkten Wettbewerber sein können. Allein daraus folgt jedoch noch keine kartellrechtliche Bedenklichkeit. Die Grenze ist dort erreicht, wo der Verband zum Rahmen für wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder den Austausch wettbewerblich sensibler Informationen wird.
Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt hat das gemeinsame Grundverständnis auch in seinem Fachartikel „Verbandsarbeit und Wettbewerbsrecht sind gut vereinbar“ erläutert. Darin betont er die wichtigen Funktionen der Verbände im wirtschaftlichen und politischen Prozess und stellt klar, dass das deutsche und europäische Kartellrecht breiten Raum für kartellrechtskonforme Kooperationen und einen zulässigen Informationsaustausch innerhalb von Verbänden lässt.

