Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, seinem gewählten Nachfolger, seinem unmittelbaren Vorgänger sowie 7 weiteren Stellvertretern und der Schatzmeisterin (Vizepräsidenten), ferner 15 vom Vorstand zu wählenden Mitgliedern.
Weitere Mitglieder kraft Amtes sind der Vorsitzende des Förderkreises der Deutschen Industrie e.V., der Präsident des Instituts der deutschen Wirtschaft und der Vorsitzende des BDI-Mittelstandsausschusses. Das Präsidium kann bis zu 25 weitere hervorragende Persönlichkeiten der Industrie als Präsidiumsmitglieder hinzuwählen, ferner sind durch die Satzung gegenseitige Vertreter im Präsidium des BDI und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vorgesehen. Das Präsidium kann auf Vorschlag des Präsidenten die BDI-Hauptgeschäftsführerin für die Dauer ihrer Tätigkeit hinzuwählen.
Ständige Gäste im Präsidium sind die Präsidenten/Vorsitzenden der BDI-Landesvertretungen, die kooptierten Vorstandsmitglieder des Förderkreises der Deutschen Industrie, die BDI-Rechnungsprüfer, die Vorsitzenden der BDI-nahen Initiativen econsense – Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft, Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW) und German Health Alliance (GHA), der Präsident und der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft sowie die Vorsitzenden der folgenden BDI-Regionalinitiativen: Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (OA), Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA), Subsahara Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI), Lateinamerika-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (LADW) und Nordafrika Mittelost Initiative der Deutschen Wirtschaft (NMI).