BDI-Präsident Siegfried Russwurm äußert sich zur Ankündigung des Bundesministers der Justiz, dass die Bundesregierung ihre Zustimmung zur europäischen Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) nicht geben wird.

Internationale Lieferketten
Noch nie war die Welt so vernetzt wie heute – gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich. Globale Wirtschaftskreisläufe sorgen für ein größeres Warenangebot und günstige Preise, stellen aber auch hohe Anforderungen an Logistik und funktionierende Lieferketten. Ob Handelskonflikte, Pandemien, Rohstoffknappheit oder die Havarie eines Containerschiffes: Unternehmen müssen lernen, mit diesen Risiken umzugehen.
BDI-Präsident Siegfried Russwurm kommentiert die Ergebnisse einer BDI-Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: „Die Ein-Jahres-Bilanz ist ernüchternd. Der enorme bürokratische Aufwand, den das Gesetz erzeugt, bringt viele Betriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, an den Rand der Verzweiflung.“
Ein Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Erhebliche Mehrbelastung und erschwerte Diversifizierung. Das ist das ernüchternde Ergebnis einer Umfrage unter rund 400 deutschen Unternehmen unterschiedlicher Größe und industrieller Branchen zur Umsetzung des LkSG. Wo liegen die Herausforderungen? Was muss sich ändern? Antworten gibt die BDI-Unternehmensumfrage.
Der Abstimmungsprozess um eine EU-Lieferkettenrichtlinie steht möglicherweise kurz vor seinem Abschluss. Die geplanten Vorschriften sind zu unklar, zu bürokratisch und nachteilig für die Wirtschaft. Europäische Unternehmen könnten künftig nicht nur die Wertschöpfung in der Lieferkette, sondern auch in der Absatzkette überblicken und für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards haften müssen. Das gefährdet ihre globale Wettbewerbsfähigkeit.
Angebotsseitige Engpässe und Störungen der globalen Lieferketten zählen aktuell zu den größten gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen. Davon ist auch die deutsche Industrie aufgrund ihres hohen globalen Vernetzungsgrades betroffen. Im Jahr 2021 beliefen sich die engpassinduzierten Wertschöpfungsverluste der Industrie schätzungsweise auf über 50 Milliarden Euro. Auch 2022 ist mit ähnlich gravierenden Auswirkungen zu rechnen.
Neunzig Prozent aller Waren und Güter weltweit werden über den Seeverkehr transportiert. Die Industrie ist auf die Lieferung von Rohstoffen, Komponenten sowie die Verschiffung ihrer Fertigprodukte angewiesen, die in Häfen umgeschlagen und zu Kunden transportiert werden. Ausfälle in den maritimen Lieferketten und Ereignisse wie die Blockade des Suezkanals oder pandemiebedingte Beeinträchtigungen in den Häfen können Produktionsprozesse empfindlich stören.
Noch nie war die Welt so vernetzt wie heute – gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich. Globale Wirtschaftskreisläufe sorgen für ein größeres Warenangebot und günstige Preise, stellen aber auch hohe Anforderungen an Logistik und funktionierende Lieferketten. Ob Handelskonflikte, Pandemien, Rohstoffknappheit oder die Havarie eines Containerschiffes: Unternehmen müssen lernen, mit diesen Risiken umzugehen.
Mit einem prognostizierten Wachstum von jährlich 2,8 Prozent im Seeverkehr ist die maritime Wirtschaft und die verladende Industrie, die über See- und Binnenhäfen Waren transportiert, mehr denn je auf reibungslos laufende Prozesse angewiesen. Im BDI befasst sich das Deutsche Seeverladerkomitee (DSVK) mit den Anforderungen an die Herausforderungen in den maritimen Logistikketten.
Die Bundesregierung bringt mit dem „Sorgfaltspflichten-Gesetz“ einen Gesetzesentwurf ein, der deutschen Unternehmen erstmals verbindliche Pflichten auferlegt, Menschenrechte in ihren Lieferketten zu achten. Im Webtalk diskutieren Vertreter aus Politik und Wirtschaft die Fragestellung: „Lieferketten und Menschenrechte – Nehmen deutsche Unternehmen ihre Verantwortung wirklich wahr?“
Das Thema Nachhaltigkeit soll nach den Plänen der EU-Kommission entsprechend dem europäischen Grünen Deal stärker in den Corporate-Governance-Rahmen integriert werden. Im Oktober wird ein Legislativvorschlag zu nachhaltiger Unternehmensführung erwartet. Das Ziel: Betriebe sollen gesetzlich zu einer langfristig ausgerichteten Unternehmensführung und messbaren Nachhaltigkeitszielen verpflichtet werden. Zudem sollen künftig EU-weite unternehmerische Sorgfaltspflichten für Lieferketten gelten.






