BDI begrüßt Möglichkeit zur Mitgestaltung
"Der neue Referentenentwurf für das IT-Sicherheitsgesetz ist eine deutliche Verbesserung zum alten Entwurf aus dem Jahr 2013. Dies trifft insbesondere auf die vorgesehene Anonymisierung von einem Großteil der geforderten Meldungen zu", sagte Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.
Noch effizienter sei aus Sicht des BDI ein Treuhändermodell mit der generellen Möglichkeit einer Pseudonymisierung von Meldungen. Dies könne die Rechtssicherheit für die Unternehmen weiter erhöhen und den Meldeprozess zwischen Wirtschaft und Amtsseite beschleunigen. Der BDI hatte in einer aktuellen Studie bereits entsprechende Vorschläge erarbeitet.
"Wir begrüßen weiterhin, dass bereits etablierte Meldewege auch in Zukunft genutzt werden sollen. Dadurch können Mehraufwand und ineffiziente Parallelstrukturen verhindert werden", sagte Mair. Die vorgesehenen branchenspezifischen Mindeststandards seien ebenfalls gut und richtig, da sie den Besonderheiten der jeweiligen Branchen Rechnung tragen. Weiterhin sollten sie mit der geplanten europäischen Gesetzgebung vereinbar sein.
"Der Staat ist der größte Betreiber kritischer Infrastrukturen. Die entsprechenden Meldepflichten und Sicherheitsstandards sollten deshalb auch für staatliche Stellen gelten", forderte Mair. Das Angebot des Innenministers, bei der Ausformulierung des Gesetzes umfangreich mitzuwirken, begrüße der BDI außerordentlich. Die detaillierte Ausgestaltung sei von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Gesetzes. "Der BDI wird sich an diesem Prozess konstruktiv beteiligen", unterstrich Mair.