Mittelstand Produktion mit Funkenflug
Aktuell
  • Die Haupt­ge­schäfts­füh­rer des BDI von 1949 bis 2022

    Bereits im Gründungsjahr des BDI wurde die Geschäftsführung in der Satzung erstmalig zu einem Organ des Verbandes erhoben. Sie kann im Rahmen der ihr zugeschriebenen Kompetenzen entscheiden, mitbestimmen und haftbar gemacht werden. Die Geschäftsführung ist gegenüber der Mitgliederversammlung verpflichtet, Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen. Auf diese Weise wird die demokratische Führungsstruktur des BDI gestärkt.

  • His­to­ri­sches Ar­chiv des BDI

    Geschichte bewahren, Entwicklungen nachvollziehen: Was hat die deutsche Industrie beschäftigt? Wie hat sich die Interessenvertretung verändert? Archivquellen zeigen, wie der BDI seit 1949 wirtschaftlichen Wandel begleitet und mitgestaltet hat, und sie verweisen auf seine Vorgängerorganisationen.

  • Die BDI-Prä­si­den­ten 1949 – 2024

    Fritz Berg hatte die ersten zwei Jahrzehnte das Bild des konservativen, autoritären BDI-Präsidenten geprägt. Nach dem Ende seiner Amtszeit wandelte es sich: Unterschiedliche Persönlichkeiten mit verschiedener unternehmerischer Herkunft gestalteten nun das Amt aus und verstanden es als aktiven Part einer pluralistischen Gesellschaft, der im Austausch mit der Öffentlichkeit steht und durch den jeweiligen persönlichen Gestaltungswillen geprägt wird.

  • Sach­zu­wen­dun­gen: Raus aus dem Re­ge­lungs­di­ckicht

    Ein Blumenstrauß zum Geburtstag, ein Gutschein für Beschäftigte oder ein Geschäftsessen: Sachzuwendungen und Bewirtungen gehören zum Unternehmensalltag. Steuerlich lösen sie jedoch häufig aufwendige Prüfungen und Aufzeichnungen aus. Unterschiedliche Regelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht erschweren zudem eine digitale Abrechnung. Der BDI schlägt deshalb ein Wahlrecht für eine vereinfachte Pauschalierung vor, die an den tatsächlichen Aufwendungen ansetzt.

  • Ein­kom­men­steu­er­re­form: Mehr Bü­ro­kra­tie­ab­bau statt Mehr­be­las­tung

    Am 7. September 2026 diskutierten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Unternehmenspraxis beim BDI über die geplante Anpassung des Einkommensteuertarifs und notwendige Vereinfachungen des Unternehmensteuerrechts. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen des Einkommensteuerreformgesetzes auf Personenunternehmen sowie Möglichkeiten, steuerliche Verfahren zu vereinfachen. Die Diskussion zeigte: Das angekündigte Steuervereinfachungsgesetz bietet die Gelegenheit, strukturelle Hemmnisse abzubauen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen weitgehend aufkommensneutral zu verbessern.

  • Eu­ro­päi­sches Bei­hil­fe­recht: In­dus­trie for­dert pra­xis­taug­li­che AG­VO

    Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gehört zu den wichtigsten Instrumenten des europäischen Beihilferechts. Sie ermöglicht es Mitgliedstaaten, zahlreiche Fördermaßnahmen direkt zu bewilligen, ohne dass die Beihilfe zuvor von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2014 wurde die AGVO mehrfach überarbeitet und erweitert. Durch die letzte größere Änderung 2023 entstand zusätzlicher Spielraum für Investitionen in Klimaschutz, industrielle Transformation sowie Forschung und Innovation.

  • Wett­be­werbs­po­li­tik muss Stand­ort­po­li­tik sein

    Die Monopolkommission analysiert in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2026“ zentrale Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der BDI unterstützt das Ziel offener und wettbewerblicher Märkte, setzt aber an mehreren Stellen andere Akzente. Wettbewerbspolitik muss die Bedingungen berücksichtigen, unter denen Unternehmen investieren, industrielle Wertschöpfung erhalten und neue Technologien in Europa skalieren können.

  • Erb­schaft­steu­er vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt: War­um Be­triebs­ver­mö­gen be­son­de­ren Schutz braucht

    Am 13. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedliche Behandlung von begünstigtem Betriebsvermögen und nicht begünstigtem Privatvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der BDI ist als sachkundiger Dritter geladen und wird an der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe teilnehmen.

  • Der Pu­blic Pro­cu­re­ment Act: Neu­aus­rich­tung der eu­ro­päi­schen öf­fent­li­chen Auf­trags­ver­ga­be

    Mit dem am 9. September 2026 vorgelegten Public Procurement Act (PPA) schlägt die Europäische Kommission die umfassendste Reform des europäischen Vergaberechts seit mehr als einem Jahrzehnt vor. Ziel ist es, Vergabeverfahren einfacher und stärker digital auszurichten sowie öffentliche Beschaffung künftig gezielter als Instrument für Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit Europas einzusetzen. Aus Sicht der Industrie bietet der Vorschlag wichtige Chancen, wirft zugleich aber Fragen hinsichtlich Praktikabilität und Bürokratieaufwand auf.

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Industry Spotlight: Industrial Accelerator Act (IAA)

Die EU will den Anteil der Industrie an der europäischen Wirtschaftsleistung wieder erhöhen. Gleichzeitig steht die Industrie unter massiven Druck. Vor allem staatlich subventionierte Überkapazitäten in China führen zu verzerrtem Wettbewerb und verdrängen europäische Produktion, Unternehmen investieren zunehmend außerhalb Europas, und die Abhängigkeiten bei Rohstoffen, Vorprodukten und Zukunftstechnologien wachsen. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission im März 2026 den Industrial Accelerator Act (IAA) vorgelegt. Er soll industrielle Produktion in Europa halten und Investitionen in die Dekarbonisierung stärken, unter anderem durch beschleunigte Verfahren.

Veröffentlichungen
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