BDI zum Steuerfortentwicklungsgesetz: Steuerliche Maßnahmen der Wachstumsinitiative jetzt schnell umsetzen

Anlässlich der Anhörung zum Steuerfortentwicklungsgesetz äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Bund und Länder stehen in gemeinsamer Verantwortung, ein steuerliches Entlastungspaket für die Wirtschaft zu schnüren.“

„Bund und Länder stehen in gemeinsamer Verantwortung, ein steuerliches Entlastungspaket für die Wirtschaft zu schnüren. Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz müssen die steuerlichen Maßnahmen der Wachstumsinitiative jetzt schnell umgesetzt werden. Die Haushaltslage bei Ländern und Kommunen darf keine Ausrede für steuerpolitisches Nichtstun sein. Dies würde die wirtschaftliche Talfahrt beschleunigen – mit erheblichen negativen Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte.  

Der Gesetzentwurf enthält einige wichtige Maßnahmen, um wieder wirtschaftliche Dynamik zu entfalten, insbesondere die Verlängerung der degressiven Abschreibung, die Ausweitung der Forschungsförderung und die Reform der Sammelposten.  

Völlig verfehlt ist die geplante neue Mitteilungspflicht für sogenannte innerstaatliche Steuergestaltungen. Damit wird erneut unnötige neue Bürokratie geschaffen, obwohl alle immer vom Bürokratieabbau reden. Die Unternehmen sind durch laufende Betriebsprüfungen bereits umfassend transparent.“