Sachzuwendungen: Raus aus dem Regelungsdickicht
Ein Blumenstrauß zum Geburtstag, ein Gutschein für Beschäftigte oder ein Geschäftsessen: Sachzuwendungen und Bewirtungen gehören zum Unternehmensalltag. Steuerlich lösen sie jedoch häufig aufwendige Prüfungen und Aufzeichnungen aus. Unterschiedliche Regelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht erschweren zudem eine digitale Abrechnung. Der BDI schlägt deshalb ein Wahlrecht für eine vereinfachte Pauschalierung vor, die an den tatsächlichen Aufwendungen ansetzt.
Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Warum Betriebsvermögen besonderen Schutz braucht
Am 13. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedliche Behandlung von begünstigtem Betriebsvermögen und nicht begünstigtem Privatvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der BDI ist als sachkundiger Dritter geladen und wird an der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe teilnehmen.
Einkommensteuerreform: Mehr Bürokratieabbau statt Mehrbelastung
Am 7. September 2026 diskutierten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Unternehmenspraxis beim BDI über die geplante Anpassung des Einkommensteuertarifs und notwendige Vereinfachungen des Unternehmensteuerrechts. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen des Einkommensteuerreformgesetzes auf Personenunternehmen sowie Möglichkeiten, steuerliche Verfahren zu vereinfachen. Die Diskussion zeigte: Das angekündigte Steuervereinfachungsgesetz bietet die Gelegenheit, strukturelle Hemmnisse abzubauen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen weitgehend aufkommensneutral zu verbessern.
BDI-Vorschläge zur Steuervereinfachung
Komplexe ertragsteuerliche Regelungen verursachen in der Unternehmenspraxis unnötigen Zeit-, Ressourcen- und Bürokratieaufwand und beeinträchtigen damit die Attraktivität des Standorts Deutschland. Insbesondere beim Optionsmodell, bei der Thesaurierungsbegünstigung, der Gruppenbesteuerung, der Gewerbesteuer, der Forschungszulage sowie im internationalen Steuerrecht und im steuerlichen Verfahrensrecht besteht Verbesserungs- und Vereinfachungsbedarf. Der BDI legt zwölf Vorschläge für praxistaugliche, digitale und rechtssichere Verfahren vor, die Wirtschaft und Finanzverwaltung entlasten, ohne auf aufkommenswirksame Steuerentlastungen zu zielen.
BDI zur Einkommenssteuerreform: Kleinteilige Korrekturen ersetzen keine echte Tarifreform
Zum Einkommenssteuerreformgesetz 2027 erklärt Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI: „Kleinteilige Korrekturen schaffen nur minimale Entlastung – sind aber keine echte Tarifreform.“
BDI zu Kabinettsklausur: Muss Auftakt für einen Herbst des Handelns sein
Tanja Gönner, BDI-Hauptgeschäftsführerin, anlässlich der Kabinettsklausur: „Kabinettsklausur muss Auftakt für einen Herbst des Handelns sein."
Anreize statt Belastung: Wie ein modernes Steuersystem Wachstum schafft
Deutschland braucht einen Investitionsschub in moderne Anlagen, Forschung und Digitalisierung. Das aktuelle Steuersystem wirkt jedoch eher als Bremse denn als Motor. Im globalen Wettbewerb schrecken hohe Belastungen und bürokratische Hürden Investoren ab. Damit der Standort Deutschland wieder attraktiver wird, muss die Steuerpolitik zum Taktgeber einer echten Wachstumsagenda werden.
Zweites Entlastungskabinett: Kleinteilige Entlastungen sind wichtig – entscheidend sind die großen Gamechanger
Tanja Gönner, BDI-Hauptgeschäftsführerin sagt zum zweiten Entlastungskabinett: „Kleinteilige Entlastungen sind richtig und wichtig, entscheidend ist aber, die großen Gamechanger umzusetzen.“
Forschungszulage verbessern
Mit der Einführung der steuerlichen Forschungszulage im Jahr 2020 wurde in Deutschland ein neues und flexibles Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung geschaffen, das Unternehmen unabhängig von der Größe oder Rechtsform offensteht. Jedoch besteht auch nach den vorgesehenen Ausweitungen weiterhin Optimierungspotenzial. Es sind weitere Verbesserungen wie eine Ausweitung der Förderung sowie eine deutliche Vereinfachung des Antragsverfahrens notwendig, um die Forschungszulage im internationalen Vergleich attraktiver zu gestalten und Forschungsaktivitäten in Unternehmen aller Größenordnungen zu unterstützen.
Steueromnibus als Chance für echte Vereinfachung
Am 24. Juni 2026 hat die EU‑Kommission Vorschläge zur Vereinfachung der direkten Steuern vorgelegt (sog. Steueromnibus). Das war ein wichtiges Signal. Echte Entlastung entsteht nur, wenn Überschneidungen konsequent abgebaut und investitionshemmende Regelungen korrigiert werden. Im Fokus stehen der Abbau doppelter Berichtspflichten, investitionsfreundliche Vorschläge und der Abbau nationaler Verschärfungen von EU-Vorgaben. Ein Minimalkompromiss reicht nicht.
Reform der Einkommensteuer
Am 1. Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf eine Reform der Einkommensteuer geeinigt, die vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten soll. Das Entlastungsvolumen soll rund 10 Mrd. Euro pro Jahr betragen und die Maßnahmen sollen schrittweise in den Jahren 2027 und 2028 umgesetzt werden.
Geplanter Kabinettsbeschluss des Haushalts: Geplante Ausgaben- und Schuldenzuwächse sind alarmierend
Tanja Gönner, BDI-Hauptgeschäftsführerin, zum geplanten Kabinettsbeschluss des Haushalts: „Geplante Ausgaben- und Schuldenzuwächse sind alarmierend.“
BDI-Gremienstruktur
Der BDI ist so vielfältig wie auch die deutsche Industrie. Und doch spricht er mit einer Stimme! Die gemeinsame Meinungsbildung des Verbandes findet in einer Vielzahl von Gremien statt. Die Gremien-Broschüre bietet einen Überblick, welche Ausschüsse und Arbeitskreise für die Positionierung des BDI verantwortlich sind und welche Themen dort ganz konkret bearbeitet werden.
Vorschläge zum Bürokratieabbau im Umsatzsteuerrecht
Zusammen mit unseren Mitgliedsverbänden VDMA und VCI bündeln wir in diesem Papier Vorschläge zum Bürokratieabbau im Umsatzsteuerrecht. Die Umsatzsteuer belastet als hochformalistische Massentransaktionssteuer in einem Zusammenspiel aus EU-Vorgaben, EuGH/EuG-Rechtsprechung und nationaler Rechts- und Verwaltungspraxis die redlichen Unternehmen über Gebühr. Die Komplexität der Regelungen führt zu Fehlern und sich widerstreitenden Steuerfestsetzungen mit entsprechend hohen Bürokratielasten und unverhältnismäßigen Sanktionsrisiken. Und das, obwohl die Unternehmen maßgeblich die staatliche Aufgabe erfüllen, die Umsatzsteuer einzuziehen und abzuführen. Wir sehen es daher als unbedingt erforderlich an, gemeinsam Anstrengungen zum Bürokratieabbau zu unternehmen.
Nachbesserung des Optionsmodells und der Thesaurierung (§ 34a EStG)
Personengesellschaften und Familienunternehmen unterliegen in Deutschland einer hohen Steuerbelastung, die einen Standortnachteil im internationalen Wettbewerb begründet. Die Begünstigung von einbehaltenen Gewinnen (Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG) ist nicht praxistauglich und das Optionsmodell (§ 1a KStG) ist keine realistische Alternative für einen Wechsel zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft. Der BDI schlägt eine grundlegende Überarbeitung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und des Optionsmodells im Rahmen einer Reform der Einkommensteuer vor.
Steuerschätzung: Verstärkt Handlungsdruck, die Wachstumskräfte zu fördern und den Haushalt zu konsolidieren
Zu den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung sagt BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Die geringer wachsenden Steuereinnahmen verstärken den Handlungsdruck: Investitionen priorisieren, den Haushalt konsolidieren und Wachstumskräfte stärken, gehört auf der politischen Agenda ganz nach oben.”
Reformvorschläge zur deutschen Quellenbesteuerung
Das Quellensteuerabzugsverfahren hat für die deutsche Wirtschaft eine hohe Bedeutung, insbesondere bei Lizenzvereinbarungen mit ausländischen Tochtergesellschaften. Dieses Verfahren verursacht jedoch unverhältnismäßigen Aufwand in der Unternehmenspraxis. Der BDI macht daher konkrete Vereinfachungsvorschläge für eine Reform des Erstattungs- und Freistellungsverfahrens beim Quellensteuerabzug.
Koalitionsausschuss: Ergebnis ist enttäuschend
Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) kommentiert die Ergebnisse des gestrigen Koalitionsausschusses: „Die kleinteiligen Ankündigungen für einzelne Felder bleiben weit hinter dem zurück, was nötig ist, um die Wachstums- und Investitionskräfte in Deutschland zu stärken.“
Vorschläge zum steuerlichen Bürokratieabbau
Der BDI hat gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden in zwölf Bereichen des Steuerrechts praxisrelevante Vorschläge zum Bürokratieabbau erarbeitet. Das BDI-Positionspapier stellt die Vorschläge kompakt und anschaulich dar. Die Vorschläge berücksichtigen die Haushaltslage und zielen nicht auf aufkommenswirksame Entlastungen, sondern auf einen notwendigen und zielgerichteten Bürokratieabbau.
Bürokratieabbau bei der Gruppenbesteuerung
Bei der Gruppenbesteuerung geht Deutschland mit dem Erfordernis eines Ergebnisabführungsvertrags einen Sonderweg. Im Ausland wird diese Möglichkeit zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten vielmehr an Beteiligungsgrenzen und Anträge beim Finanzamt geknüpft. Die deutschen Anforderungen führen nicht nur zu einem hohen Bürokratieaufwand, sondern zu erheblicher Rechtsunsicherheit für die Unternehmen.