
Anreize statt Belastung: Wie ein modernes Steuersystem Wachstum schafft
Deutschland braucht einen Investitionsschub in moderne Anlagen, Forschung und Digitalisierung. Das aktuelle Steuersystem wirkt jedoch eher als Bremse denn als Motor. Im globalen Wettbewerb schrecken hohe Belastungen und bürokratische Hürden Investoren ab. Damit der Standort Deutschland wieder attraktiver wird, muss die Steuerpolitik zum Taktgeber einer echten Wachstumsagenda werden.
Deutschland bleibt ein Hochsteuerstandort
Viele Industriestaaten reagieren auf den internationalen Standortwettbewerb mit niedrigeren Unternehmensteuern und besseren Investitionsbedingungen. Deutschland verharrt dagegen in seiner Rolle als Hochsteuerland. Für Kapitalgesellschaften liegt die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bei rund 30 Prozent. Hinzu kommen langwierige Verfahren, zahlreiche Berichtspflichten und ein zunehmend komplexes internationales Steuerrecht.
Das beeinflusst Investitionsentscheidungen. Unternehmen vergleichen nicht nur Lohn-, Energie- und Infrastrukturkosten, sondern auch Steuerbelastung, Abschreibungsbedingungen und Rechtssicherheit. Sind diese Bedingungen dauerhaft schlechter als an anderen Standorten, entstehen neue Kapazitäten zunehmend im Ausland.
Die beschlossene stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer weist deshalb in die richtige Richtung. Sie soll aber erst ab 2028 greifen und ihre volle Wirkung erst Jahre später entfalten. Für Unternehmen, die heute über Investitionen entscheiden, kommt das zu spät. Der BDI fordert, Steuersenkungen vorzuziehen und durch weitere strukturelle Reformen zu ergänzen.
Einkommensteuer ist auch Unternehmensteuer
In der steuerpolitischen Debatte wird häufig übersehen, dass viele mittelständische und familiengeführte Unternehmen keine Körperschaftsteuer zahlen. Bei Personengesellschaften versteuern die Gesellschafter die Unternehmensgewinne über die Einkommensteuer. Für sie ist die Einkommensteuer daher keine reine Privatsteuer, sondern die maßgebliche Unternehmensteuer.
Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen sind ein richtiger Schritt. Kritisch bleibt jedoch die Finanzierung über eine verschärfte „Reichensteuer“. Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigen, dass schätzungsweise 70 Prozent der zusätzlichen Belastung auf unternehmerische Tätigkeiten entfallen würden.
Für betroffene Mitunternehmer kann die Belastung aus Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag auf knapp 50 Prozent steigen. Das schwächt die Eigenkapital- und Rücklagenbildung gerade jener Unternehmen, die Investitionen häufig aus einbehaltenen Gewinnen finanzieren. Wer den industriellen Mittelstand stärken will, darf unternehmerische Einkommen nicht zusätzlich belasten.
Rechtsformneutralität endlich verwirklichen
Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung sollten eigentlich für Steuergerechtigkeit zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften sorgen. In der Praxis verfehlen beide Instrumente jedoch dieses Ziel.
Weniger als ein Prozent der Personengesellschaften nutzt das Optionsmodell. Sperrfristen, Vorgaben zum Sonderbetriebsvermögen und steuerliche Risiken machen den Wechsel in die Körperschaftsbesteuerung für viele Unternehmen unattraktiv. Auch die Thesaurierungsbegünstigung für einbehaltene Gewinne ist zu kompliziert und häufig wirtschaftlich nicht vorteilhaft.
Die Politik muss daher beide Instrumente grundlegend überarbeiten. Unternehmen sollten einbehaltene Gewinne einfacher und zu attraktiveren Bedingungen für Investitionen, Transformation und Eigenkapitalbildung einsetzen können. Die Besteuerung darf nicht davon abhängen, ob ein industrielles Unternehmen historisch als Kapital- oder Personengesellschaft organisiert ist.
Investitionen und Innovationen gezielt stärken
Beschleunigte Abschreibungen sind ein wirksamer Hebel, um Investitionen zeitlich vorzuziehen. Die degressive Abschreibung sollte deshalb nicht nur vorübergehend gelten. Über die gesamte Nutzungsdauer einer Investition entstehen dem Staat dadurch grundsätzlich keine dauerhaften Einnahmeausfälle – die steuerliche Entlastung wird lediglich an den Beginn der Investition verlagert.
Auch die steuerliche Forschungszulage ist ein wichtiges Instrument. Sie steht Unternehmen unabhängig von Größe und Rechtsform offen und stärkt Forschung und Entwicklung am Standort. Damit sie im internationalen Vergleich an Attraktivität gewinnt, sollte die Förderung ausgeweitet und das Antragsverfahren deutlich vereinfacht werden.
Steuerbürokratie abbauen und Verfahren digitalisieren
Eine wettbewerbsfähige Steuerpolitik betrifft nicht nur die Höhe der Steuersätze. Parallele Meldepflichten, komplizierte Nachweisregeln und lange Erstattungs- und Freistellungsverfahren belasten Unternehmen. Besonders im europäischen und internationalen Steuerrecht entstehen Überschneidungen – etwa zwischen der globalen Mindeststeuer, der Hinzurechnungsbesteuerung und weiteren Meldepflichten.
Der europäische Steueromnibus bietet die Chance, solche Doppelregelungen abzubauen. Deutschland sollte diese Initiative ambitioniert unterstützen und auf zusätzliche nationale Verschärfungen verzichten. Zugleich müssen Bund und Länder die Besteuerungsverfahren durchgängig digitalisieren. Unternehmen sollten Daten nur einmal übermitteln müssen; die Finanzverwaltung kann sie anschließend medienbruchfrei weiterverarbeiten. Das entlastet beide Seiten.
Was die Bundesregierung jetzt tun muss
Die zentralen Forderungen:
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Unternehmensteuersenkungen vorziehen: Die beschlossenen Senkungen dürfen nicht erst ab 2028 wirken. Deutschland braucht kurzfristig ein sichtbares Entlastungssignal für Investitionen.
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Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen: Der Solidaritätszuschlag belastet weiterhin Unternehmen und verschärft insbesondere bei Personenunternehmen die hohe steuerliche Gesamtbelastung.
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Personenunternehmen gleichwertig behandeln: Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung müssen grundlegend vereinfacht und praxistauglich ausgestaltet werden. Eine höhere Besteuerung unternehmerischer Einkommen wäre das falsche Signal.
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Investitionen und Forschung fördern: Die degressive Abschreibung sollte verstetigt, die Forschungszulage ausgeweitet und ihr Antragsverfahren vereinfacht werden.
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Steuerrecht vereinfachen und digitalisieren: Doppelte Berichts- und Meldepflichten müssen entfallen, internationale Regelungen besser aufeinander abgestimmt und Besteuerungsverfahren durchgängig digitalisiert werden.
Steuerpolitik ist Standortpolitik. Deutschland braucht ein Steuersystem, das Investitionen nicht verwaltet, sondern ermöglicht. Erst spürbare Entlastungen und einfache Regeln machen aus einzelnen Reformansätzen ein glaubwürdiges Aufbruchssignal für dauerhaftes Wachstum.
