Veröffentlichung

Stellungnahme zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Erbschaftsteuer – Verschonung von Betriebsvermögen“ (Az. 1 BvR 804/22)

Datum
14.10.2026

Die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen steht erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Sie ist jedoch durch gewichtige Gemeinwohlgründe gerechtfertigt, weil sie produktiv gebundene Unternehmen, Investitionen und Arbeitsplätze beim Generationenwechsel schützt. Die geltenden Regelungen sind darüber hinaus an strenge Fortführungs-, Lohnsummen- und Nachversteuerungsvoraussetzungen geknüpft.

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