BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner, Fotocredit: Jana Legler
Pressemeldung

Erbschaftsteuer: Verschonung von Betriebsvermögen bleibt notwendig zum Schutz produktiver Unternehmen

„Die geltende Verschonung von Betriebsvermögen bleibt richtig und notwendig. Gebundenes Unternehmenskapital darf nicht wie frei verfügbares Privatvermögen besteuert werden. Betriebliches Vermögen ist nicht liquide, sondern beispielsweise in Maschinen, Anlagen und Fabrikgebäuden gebunden. Ohne Verschonung müssten Finanzmittel aus den Unternehmen entzogen werden, die dann für zukünftige Investitionen fehlen. Dies gilt insbesondere für den Mittelstand und häufig regional stark verwurzelte Familienunternehmen.

Die Verschonung von Betriebsvermögen schützt produktive Unternehmen und die mit ihnen verbundenen Beschäftigungs-, Investitions- und Standortfunktionen. Dafür gelten bereits heute strenge Voraussetzungen. Als Gegenleistung für die Verschonung müssen die Unternehmen Arbeitsplätze erhalten und die Fortführung des Unternehmens in Deutschland garantieren.

Auch eine jahrzehntelange Stundung löst das Problem nicht. Sie verschiebt die Belastung lediglich und kann Finanzierung, Rating und Investitionsfähigkeit bereits während der Laufzeit beeinträchtigen. Deutschland braucht in seiner gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage mehr privates Kapital für Transformation und Innovation, nicht einen zusätzlichen Zugriff auf die Unternehmenssubstanz.

Familienkontrollierte Unternehmen beschäftigen in Deutschland rund 18,3 Millionen Menschen und damit 58 Prozent aller privatwirtschaftlich Beschäftigten. Allein die 500 beschäftigungsstärksten Familienunternehmen sichern rund drei Millionen Arbeitsplätze im Inland und haben zwischen 2013 und 2022 mehr als 620.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Wer die Unternehmensnachfolge steuerlich erschwert, berührt deshalb nicht nur einzelne Erben, sondern zentrale Beschäftigungs- und Standortinteressen.“

Ansprechpartner

Andrea Stahl

Senior Referentin Kommunikation
BDI e.V.