
Reform der Einkommensteuer
Am 1. Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf eine Reform der Einkommensteuer geeinigt, die vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten soll. Das Entlastungsvolumen soll rund 10 Mrd. Euro pro Jahr betragen und die Maßnahmen sollen schrittweise in den Jahren 2027 und 2028 umgesetzt werden.
Wesentliche Eckpunkte der Reform
Zur Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen sind eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds sowie des Arbeitnehmerpauschalbetrags um rund 200 Euro auf etwa 1.430 Euro vorgesehen. Außerdem soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, sodass die Steuerbelastung für viele
Beschäftigte langsamer ansteigt. Zugleich sollen der Pauschalsteuersatz für Minijobs von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent und die Obergrenze für steuerbegünstigte Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge angehoben werden, so dass diese Steuervergünstigungen künftig bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro gelten.
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt unverändert, soll jedoch erst bei einem etwas höheren zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen. Zur Gegenfinanzierung wird die sog. Reichensteuer ausgeweitet, d. h. künftig sollen ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen 45 Prozent und ab 280.000 Euro 47 Prozent Einkommensteuer fällig werden.
Hohe Betroffenheit von Personen- und Familienunternehmen
Für den BDI ist das Thema mit Blick auf den Mittelstand und die Personenunternehmen von hoher Relevanz, da diese ihre Gewinne über den Einkommensteuertarif der Gesellschafter versteuern. Hier ist die Einkommensteuer nicht nur private Steuer, sondern die maßgebliche Unternehmensteuer. Bereits jetzt unterliegen Personenunternehmen einer sehr hohen Steuerbelastung, die einen Standortnachteil im internationalen Wettbewerb begründet. Mit der Erhöhung des Reichensteuersatzes erfolgt im Ergebnis eine Besteuerung der Gewinne durch die Mitunternehmer der Personengesellschaften in Höhe von rund 50 Prozent (Spitzensteuersatz plus Solidaritätszuschlag ergeben 49,6 Prozent Steuerbelastung).
Eine Erhöhung des Reichensteuersatzes würde schätzungsweise zu 70 Prozent unternehmerische Tätigkeiten treffen (IW-Policy Paper 5/2026). Besonders der Mittel-stand und Familienunternehmen werden daher durch die Erhöhung des Reichensteuersatz zusätzlich belastet, da gerade diese Unternehmen vorrangig in der Rechtsform der Personenunternehmen bestehen. Dies führt zu ei-nem Investitionshemmnis und belastet die Eigenkapital- und Rücklagenbildung am Standort Deutschland.
Steuervereinfachung und Verbesserung des Optionsmodells bis Herbst 2026
Neben der Reform der Einkommensteuer wurde angekündigt, bis zum Herbst 2026 Vorschläge für weitere Steuervereinfachungen mit einer Verbesserung des Optionsmodells zu bündeln. In der Praxis wird das Optionsmodell in Deutschland bisher nur von weniger als einem Prozent der Personengesellschaften genutzt und nur durch eine gesetzliche Nachbesserung kann das Optionsmodell seine Funktion als echte rechtsformneutrale Besteuerungsalternative erfüllen. Konkret sollten die Sperrfristregelungen überarbeitet und flexibilisiert werden, praktikable Regelungen zum Sonderbetriebsvermögen geschaffen, die Rückoption zur transparenten Besteuerung sowie die Verlustverrechnung und Organgesellschaftsfähigkeit verbessert werden. Zur bürokratischen Entlastung von Mittelstand und Personenunternehmen und zum Anreiz von Investitionen muss aber auch zwingend das Verfahren der Besteuerung von einbehaltenen und reinvestierten Gewinnen nach § 34a EStG verbessert werden. Hierzu sollte die Thesaurierungsbegünstigung auch für KMU attraktiv ausgestaltet werden, die Verwendungsreihenfolge flexibilisiert, Umstrukturierungshindernisse beseitigt und das Steuerverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Darüber hinaus sind die Reform von Sachzuwendungen und zahlreiche Maßnahmen zur strukturellen Reform der Unternehmensteuern überfällig, die in diesem Zusammenhang zeitnah umgesetzt werden sollten.
Ausblick
Die beschlossene Reform der Einkommensteuer ist nur ein erster Schritt – um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland langfristig zu stärken, werden jedoch weitere Schritte nötig sein. Aus Sicht der Wirtschaft muss eine durchgreifende Entlastung der Personenunternehmen durch eine vollständige Abschaffung des
Solidaritätszuschlags, einer grundlegenden Überarbeitung des Optionsmodells und der Besteuerung von einbehaltenen Gewinnen bei Personenunternehmen (§ 34a EStG) sowie weiterer Maßnahmen zur Modernisierung der Unternehmensteuern erfolgen.
