Einkommensteuerreform: Mehr Bürokratieabbau statt Mehrbelastung
Am 7. September 2026 diskutierten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Unternehmenspraxis beim BDI über die geplante Anpassung des Einkommensteuertarifs und notwendige Vereinfachungen des Unternehmensteuerrechts. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen des Einkommensteuerreformgesetzes auf Personenunternehmen sowie Möglichkeiten, steuerliche Verfahren zu vereinfachen. Die Diskussion zeigte: Das angekündigte Steuervereinfachungsgesetz bietet die Gelegenheit, strukturelle Hemmnisse abzubauen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen weitgehend aufkommensneutral zu verbessern.
Reform der Einkommensteuer
Am 1. Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf eine Reform der Einkommensteuer geeinigt, die vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten soll. Das Entlastungsvolumen soll rund 10 Mrd. Euro pro Jahr betragen und die Maßnahmen sollen schrittweise in den Jahren 2027 und 2028 umgesetzt werden.
Thesaurierungsbegünstigung verbessern
Die Thesaurierungsbegünstigung wurde 2008 eingeführt, um Reinvestitionen bei Personenunternehmen im Vergleich zu Kapitalgesellschaften steuerlich nicht länger zu benachteiligen. Zwar wurden in den letzten Jahren einige gesetzgeberische Fehler beseitigt, es bestehen jedoch weiterhin formale Hürden und Benachteiligungen, die eine Inanspruchnahme für viele Unternehmen unattraktiv machen.