Stapel von Papierdokumenten und Aktenordnern in einem Büro
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Am 24. Juni 2026 hat die EU‑Kommission Vorschläge zur Vereinfachung der direkten Steuern vorgelegt (sog. Steueromnibus). Das war ein wichtiges Signal. Echte Entlastung entsteht nur, wenn Überschneidungen konsequent abgebaut und investitionshemmende Regelungen korrigiert werden. Im Fokus stehen der Abbau doppelter Berichtspflichten, investitionsfreundliche Vorschläge und der Abbau nationaler Verschärfungen von EU-Vorgaben. Ein Minimalkompromiss reicht nicht.

Ziel der Vorschläge ist der Abbau von Bürokratie. Für Unternehmen ist das mehr als ein technisches Detail: Angesichts hohen Wettbewerbs- und Investitionsdrucks braucht die Wirtschaft jetzt klare, positive Signale aus der Politik. Der Steueromnibus kann wichtige Impulse setzen – sofern er über einen bloßen Minimalkompromiss hinausgeht.

Vereinfachung ist überfällig

Die internationale Unternehmensbesteuerung ist in den vergangenen Jahren deutlich komplexer geworden. EU-Vorgaben, OECD-Regeln und nationale Sonderwege greifen ineinander. Dadurch werden steuerliche Pflichten immer komplexer und ihre Umsetzung für Unternehmen zunehmend aufwendiger.

Ein strukturelles Problem des EU‑Steuerrechts ist die Mehrfachbelastung großer Unternehmen: Wer unter die globale Mindestbesteuerung der OECD fällt, muss parallel weitere ähnliche Regelwerke erfüllen, etwa Hinzurechnungsbesteuerung oder DAC‑6‑Meldepflichten. Häufig werden ähnliche Informationen mehrfach abgefragt, unterschiedliche Bemessungsgrundlagen mit identischer Zielsetzung nebeneinander ermittelt. Das schafft keinen Transparenzgewinn, sondern bindet Ressourcen, erhöht das Risiko der Doppelbesteuerung und belastet Unternehmen übermäßig. Richtigerweise nimmt die EU-Kommission daher Unternehmen, die bereits vom komplizierten Anwendungsbereich von Pillar II erfasst sind, von einigen Regelungen aus. Für alle übrigen Unternehmen muss ein deutlich reduzierter Aufwand gelten. Der Steueromnibus bietet die Chance, Überschneidungen abzubauen und unnötige Berichtspflichten zu streichen.

Auch Regelungen, die sich in der Praxis verselbständigt haben, werden überprüft. Die Zinsschranke ist dafür ein Beispiel: Als Anti-Missbrauchsinstrument gedacht, wirkt sie heute vielfach investitionshemmend. Sie greift auch in eindeutig unkritischen Fällen und beeinflusst reale Finanzierungsentscheidungen. Externe Finanzierungen (zum Beispiel über eine Bank) sind nicht gestaltungsanfällig und sollten nicht beeinträchtigt werden. Dies hat die EU-Kommission ebenfalls erkannt. Entscheidend ist jedoch eine praxistaugliche Ausgestaltung, die moderne Finanzierungsstrukturen wie Cash‑Pooling und die Weiterleitung von Finanzmitteln innerhalb einer Steuergruppe zumindest in nicht grenzüberschreitenden Fällen als unschädlich behandelt.

Zusätzlich verschärft nationales Gold‑Plating die Lage. Eine ZEW‑Studie vom März 2026 zeigt, dass Deutschland – ähnlich wie Frankreich und Polen – EU‑Steuervorgaben besonders streng umsetzt. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund sollte die EU-Kommission zukünftig sehr sorgfältig prüfen, welche neuen Regeln wirklich nötig sind, zumal Mitgliedstaaten diese oft weiter verschärfen. Deutschland sollte im Gegenzug das Gold-Plating abbauen.

Ambition statt Minimal‑Kompromiss

Ein ambitionierter Steueromnibus sollte gezielt an überschießenden Regelungen ansetzen und investitionshemmende Effekte reduzieren. Vereinfachung möglich und nötig: Zahlreiche Vorschläge aus Wissenschaft und Praxis, etwa der Expertenkommission zur vereinfachten Unternehmensbesteuerung des Bundesfinanzministeriums sowie unser aktueller Twopager zeigen dies.

Ob die EU diesen Weg geht, hängt nunmehr vom politischen Willen der Mitgliedstaaten ab. Blockaden im Einstimmigkeitsverfahren wären ein falsches Signal. Bürokratieabbau schafft die notwendigen Freiräume für Wachstum, Investitionen und unternehmerische Handlungsfähigkeit. Nach der Einigung zur globalen Mindeststeuer und der Teilausnahme wichtiger Staaten besteht nun einmal mehr die Verantwortung, bestehende EU-Regeln kritisch zu überprüfen.

Die Wirtschaft erwartet daher mehr als kosmetische Anpassungen. Ein Minimalkompromiss würde die Probleme fortschreiben. Gefragt sind echte Entlastungen, verlässliche Rahmenbedingungen und spürbare Impulse für Investitionen in Europa und in Deutschland. Der Steueromnibus bietet diese Chance. Jetzt kommt es darauf an, sie entschlossen zu nutzen.

Ansprechpartner

Nadine Fetzer

Senior Representative Recht und Steuern
BDI e.V.
Personalfoto Nadine Fetzer