Steueromnibus als Chance für echte Vereinfachung
Am 24. Juni 2026 hat die EU‑Kommission Vorschläge zur Vereinfachung der direkten Steuern vorgelegt (sog. Steueromnibus). Das war ein wichtiges Signal. Echte Entlastung entsteht nur, wenn Überschneidungen konsequent abgebaut und investitionshemmende Regelungen korrigiert werden. Im Fokus stehen der Abbau doppelter Berichtspflichten, investitionsfreundliche Vorschläge und der Abbau nationaler Verschärfungen von EU-Vorgaben. Ein Minimalkompromiss reicht nicht.
Bürokratieabbau und Wettbewerbsförderung bei der EU-Unternehmensbesteuerung
Mit dem Steueromnibus vom 24. Juni 2026 der EU-Kommission soll das europäische Unternehmensteuerrecht vereinfacht werden: weniger Bürokratie und der Abbau redundanter Meldepflichten. Unter anderem sollen Unternehmen im Anwendungsbereich der globalen Mindeststeuer von parallelen Pflichten (u. a. Hinzurechnungsbesteuerung und DAC 6) entlastet werden. Damit wurden zentrale Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen. Ein ambitionierter Bürokratieabbau wäre ein starkes Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und neue Investitionen am Standort Deutschland und Europa. Nun sind die Mitgliedstaaten gefordert, den Vorschlag ambitioniert voranzutreiben und nicht zu verwässern.
Steueromnibus als Chance für echte Vereinfachung und Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
Die EU Kommission plant für Ende Juni 2026 einen Steueromnibus zur Vereinfachung der direkten Steuern. Doch echte Entlastung entsteht nur, wenn Überschneidungen konsequent abgebaut und investitionshemmende Regelungen korrigiert werden. Warum ein Minimalkompromiss nicht reicht und wo dringend angesetzt werden sollte, zeigen wir hier.