
Steueromnibus als Chance für echte Vereinfachung und Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
Die EU Kommission plant für Ende Juni 2026 einen Steueromnibus zur Vereinfachung der direkten Steuern. Doch echte Entlastung entsteht nur, wenn Überschneidungen konsequent abgebaut und investitionshemmende Regelungen korrigiert werden. Warum ein Minimalkompromiss nicht reicht und wo dringend angesetzt werden sollte, zeigen wir hier.
Am 24. Juni 2026 will die EU Kommission Vorschläge zur Vereinfachung der direkten Steuern vorlegen. Das Ziel ist Bürokratieabbau. Für Unternehmen ist das mehr als ein technisches Detail: Angesichts hohen Wettbewerbs- und Investitionsdrucks braucht die Wirtschaft jetzt klare, positive Signale aus der Politik. Der Steueromnibus kann wichtige Impulse setzen – sofern er über einen bloßen Minimalkompromiss hinausgeht.
Vereinfachung ist überfällig
Die internationale Unternehmensbesteuerung ist in den vergangenen Jahren deutlich komplexer geworden. EU Vorgaben, OECD Regeln und nationale Sonderwege greifen ineinander. Das führt zu Rechtsunsicherheit, steigenden Kosten und erheblichem administrativem Aufwand.
Ein strukturelles Problem des EU Steuerrechts ist die Mehrfachbelastung großer Unternehmen: Wer unter die globale Mindestbesteuerung der OECD fällt, muss parallel weitere ähnliche Regelwerke erfüllen, etwa Hinzurechnungsbesteuerung oder DAC 6 Meldepflichten. Häufig werden gleiche Informationen mehrfach abgefragt, unterschiedliche Bemessungsgrundlagen mit identischer Zielsetzung nebeneinander ermittelt. Das schafft keinen Transparenzgewinn, sondern bindet Ressourcen, erhöht das Risiko der Doppelbesteuerung und belastet Unternehmen übermäßig. Unternehmen, die bereits vom komplizierten Anwendungsbereich von Pillar II erfasst sind, müssen daher von einigen Regelungen der ATAD ausgenommen werden. Für alle übrigen Unternehmen muss ein deutlich reduzierter Aufwand gelten. Der Steueromnibus bietet die Chance, Überschneidungen abzubauen und unnötige Berichtspflichten zu streichen.
Auch Regelungen, die sich in der Praxis verselbständigt haben, sollten überprüft werden. Die Zinsschranke ist dafür ein Beispiel: Als Anti-Missbrauchsinstrument gedacht, wirkt sie heute vielfach investitionshemmend. Sie greift auch in eindeutig unkritischen Fällen und beeinflusst reale Finanzierungsentscheidungen. Externe Finanzierungen (zum Beispiel über eine Bank) sind nicht gestaltungsanfällig und sollten nicht beeinträchtigt werden. Eine Weitergabe des Geldes im Konzern innerhalb derselben Jurisdiktion muss auch unschädlich sein.
Zusätzlich verschärft nationales Gold Plating die Lage. Eine ZEW Studie vom März 2026 zeigt, dass Deutschland – ähnlich wie Frankreich und Polen – EU Steuervorgaben besonders streng umsetzt. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund sollte die Kommission zukünftig sehr sorgfältig prüfen, welche neuen Regeln wirklich nötig sind, zumal Mitgliedstaaten diese oft weiter verschärfen. Deutschland sollte im Gegenzug das Gold-Plating abbauen.
Ambition statt Minimal Kompromiss
Ein ambitionierter Steueromnibus sollte gezielt an überschießenden Regelungen ansetzen und investitionshemmende Effekte reduzieren. Vereinfachung möglich und nötig: Zahlreiche Vorschläge aus Wissenschaft und Praxis, etwa der Expertenkommission zur vereinfachten Unternehmensbesteuerung des Bundesfinanzministeriums sowie unser Positionspapier zeigen dies.
Ob die Kommission diesen Weg geht, hängt auch vom politischen Willen der Mitgliedstaaten ab. Blockaden im Einstimmigkeitsverfahren wären ein falsches Signal. Bürokratieabbau schafft die notwendigen Freiräume für Wachstum, Investitionen und unternehmerische Handlungsfähigkeit. Mit dem Arbeitsprogramm 2026 hat die Kommission eine umfassende Vereinfachungsagenda angekündigt. Nach der Einigung zur globalen Mindeststeuer und der Teilausnahme wichtiger Staaten besteht nun einmal mehr die Verantwortung, bestehende EU-Regeln kritisch zu überprüfen.
Die Wirtschaft erwartet daher mehr als kosmetische Anpassungen. Ein Minimalkompromiss würde die Probleme fortschreiben. Gefragt sind echte Entlastungen, verlässliche Rahmenbedingungen und spürbare Impulse für Investitionen in Europa und in Deutschland. Der Steueromnibus bietet diese Chance. Jetzt kommt es darauf an, sie entschlossen zu nutzen.
Decluttering und Bürokratieabbau bei der EU-Unternehmensbesteuerung
Das europäische Unternehmensteuerrecht soll durch ein sog. Steueromnibus der EU-Kommission vereinfacht werden: weniger Bürokratie, vereinfachte Steuerpflichten und der Abbau redundanter Meldepflichten. Der BDI legt hierzu zahlreiche Vorschläge vor, insbesondere für Unternehmen im Anwendungsbereich der globalen Mindeststeuer, damit diese von parallelen Pflichten (u. a. Hinzurechnungsbesteuerung und DAC 6) entlastet werden. Ein ambitionierter Bürokratieabbau wäre ein starkes Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und neue Investitionen am Standort Deutschland und Europa.
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