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Bürokratieabbau und Wettbewerbsförderung bei der EU-Unternehmensbesteuerung

Mit dem Steueromnibus vom 24. Juni 2026 der EU-Kommission soll das europäische Unternehmensteuerrecht vereinfacht werden: weniger Bürokratie und der Abbau redundanter Meldepflichten. Unter anderem sollen Unternehmen im Anwendungsbereich der globalen Mindeststeuer von parallelen Pflichten (u. a. Hinzurechnungsbesteuerung und DAC 6) entlastet werden. Damit wurden zentrale Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen. Ein ambitionierter Bürokratieabbau wäre ein starkes Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und neue Investitionen am Standort Deutschland und Europa. Nun sind die Mitgliedstaaten gefordert, den Vorschlag ambitioniert voranzutreiben und nicht zu verwässern.

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