Decluttering und Bürokratieabbau bei der EU-Unternehmensbesteuerung
Unsere Unternehmen stehen unter massivem Wettbewerbsdruck. Investitionsentscheidungen werden genau abgewogen – jetzt braucht es klare, positive Signale aus der Politik. Der bevorstehende Steueromnibus der EU-Kommission bietet die Chance für spürbare Entlastungen: weniger Bürokratie, vereinfachte Steuerpflichten und der Abbau redundanter Meldepflichten. Insbesondere Unternehmen im Anwendungsbereich der globalen Mindestbesteuerung müssen von parallelen Pflichten (u. a. Hinzurechnungsbesteuerung und DAC 6) entlastet werden. Neben Doppelbesteuerungsrisiken entsteht für diese Unternehmen ein unverhältnismäßiger Bürokratieaufwand, wenn weiterhin mehrere Bemessungsgrundlagen aufwändig und nebeneinander ermittelt werden müssen. Ein ambitionierter Bürokratieabbau wäre ein starkes Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und neue Investitionen am Standort Deutschland und Europa.
BDI begrüßt einheitliche Standards bei der Unternehmensbesteuerung in Europa
Im Juni haben die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten im ECOFIN-Rat eine Einigung bei der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) erzielt. Damit werden im Zuge der Umsetzung des OECD-Aktionsprogramms gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) in der EU einheitliche Standards für die Unternehmensbesteuerung in Europa geschaffen. Gleichzeitig soll die ATAD eine Vorstufe zu der Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) in der EU sein. Der BDI empfiehlt der Bundesregierung deshalb, die deutschen Steuergesetze an die europäischen Vorgaben anzupassen.