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Bürokratieabbau und Wettbewerbsförderung bei der EU-Unternehmensbesteuerung

Mit dem Steueromnibus vom 24. Juni 2026 der EU-Kommission soll das europäische Unternehmensteuerrecht vereinfacht werden: weniger Bürokratie und der Abbau redundanter Meldepflichten. Unter anderem sollen Unternehmen im Anwendungsbereich der globalen Mindeststeuer von parallelen Pflichten (u. a. Hinzurechnungsbesteuerung und DAC 6) entlastet werden. Damit wurden zentrale Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen. Ein ambitionierter Bürokratieabbau wäre ein starkes Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und neue Investitionen am Standort Deutschland und Europa. Nun sind die Mitgliedstaaten gefordert, den Vorschlag ambitioniert voranzutreiben und nicht zu verwässern.

Veröffentlichung
01.07.2026

Decluttering und Bürokratieabbau bei der EU-Unternehmensbesteuerung

Das europäische Unternehmensteuerrecht soll durch ein sog. Steueromnibus der EU-Kommission vereinfacht werden: weniger Bürokratie, vereinfachte Steuerpflichten und der Abbau redundanter Meldepflichten. Der BDI legt hierzu zahlreiche Vorschläge vor, insbesondere für Unternehmen im Anwendungsbereich der globalen Mindeststeuer, damit diese von parallelen Pflichten (u. a. Hinzurechnungsbesteuerung und DAC 6) entlastet werden. Ein ambitionierter Bürokratieabbau wäre ein starkes Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und neue Investitionen am Standort Deutschland und Europa.

Veröffentlichung
28.03.2026