
BDI zur Einkommenssteuerreform: Kleinteilige Korrekturen ersetzen keine echte Tarifreform
Zum Einkommenssteuerreformgesetz 2027 erklärt Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI: „Kleinteilige Korrekturen schaffen nur minimale Entlastung – sind aber keine echte Tarifreform.“
„Der Entwurf zur Einkommensteuerreform ist eine steuerpolitische Enttäuschung und verdient den Namen Reform kaum. Kleinteilige Korrekturen mit minimaler Entlastungswirkung ersetzen keine echte Tarifreform. Die angekündigten zehn Milliarden Euro Entlastung lösen sich in der Praxis weitgehend auf. Nicht einmal die kalte Progression wird ausgeglichen – obwohl dies in den vergangenen elf Jahren weitgehend Standard war.
Von einem spürbaren Entlastungssignal für Unternehmen kann keine Rede sein. Das Gegenteil trifft zu, zusätzliche Belastungen entstehen. Das Vorziehen und die Ausweitung der sogenannten Reichensteuer treffen mit rund 70 Prozent der Bemessungsgrundlage vor allem unternehmerische Tätigkeit und damit den industriellen Mittelstand. Damit bleibt das Gesetz weit hinter dem Anspruch zurück, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland zu stärken.
Die Bundesregierung darf sich mit diesem Entwurf nicht aus der Verantwortung stehlen. Wenn das notwendige Standortsignal ausbleibt, muss das angekündigte Steuervereinfachungsgesetz jetzt liefern: mit einer praxistauglichen Reform der Thesaurierungsbegünstigung, Verbesserungen beim Optionsmodell, weniger Berichtspflichten und einer echten steuerlichen Entlastungsperspektive für Unternehmen.“
